Vertrauliche E-Mail muss vertraulich bleiben

Das Landesgericht Saarbrücken hat den Schutz persönlicher Daten bestätigt.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN. Mit einem Vertraulichkeitshinweis unter ihren E-Mails können Ärzte persönliche Daten besser schützen. Denn der Empfänger der Mail muss sich grundsätzlich an einen solchen Hinweis halten, wie das Landgericht (LG) Saarbrücken in einem Urteil entschied.

Im konkreten Fall hatte der Betreiber einer Internet-Verbraucherplattform die E-Mail-Korrespondenz einer Auskunftei, die Bonitätsdaten von Mietern anbietet, auf seiner Webseite veröffentlicht. Die Auskunftei klagte daraufhin auf Unterlassung. Denn ihre E-Mails hätten immer einen Vertraulichkeitshinweis enthalten, so die Firma.

Darin wurde einer Veröffentlichung der Mail "mit Blick auf das Urheberrecht und Firmengeheimnis widersprochen". Es handele sich um "vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen", die nicht kopiert oder weitergegeben werden dürften.

Das LG Saarbrücken war dem schon mit einer einstweiligen Verfügung gefolgt und wies nun mit seinem Urteil auch den dagegen gerichteten Widerspruch zurück.

Recht am geschriebenen Wort

Zwar sei bei einer E-Mail - anders als bei einem in ein Kuvert verschlossener Brief - im Normalfall mit einer Weiterleitung und Verbreitung durch Dritte zu rechnen.

Enthalte die E-Mail aber einen Vertraulichkeitsvermerk, müsse dieser grundsätzlich eingehalten werden. Der Absender der E-Mail könne sich dann auf sein Recht am geschriebenen Wort berufen. Eine Veröffentlichung verstoße daher gegen das Persönlichkeitsrecht.

Die Verbreitung einer E-Mail mit einem Vertraulichkeitsvermerk sei nur ausnahmsweise dann erlaubt, wenn die Meinungsfreiheit des Empfängers und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit schwerer wiegen, als das Persönlichkeitsrechtsinteresse des E-Mail-Senders.

Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen, so das Landgericht. Bei E-Mails von Ärzten dürfte dies kaum der Fall sein. Ein Anhang zu den E-Mails mit Namen, Kontaktdaten oder eben auch einem Vertraulichkeitsvermerk lässt sich bei den meisten Mail-Providern automatisch an jede E-Mail anfügen.

Az.: 4 O 287/11

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