Verwirrung im Osten um Renteneintrittsalter

1,6 Prozent mehr Rente gibt es ab 2009 vom Ärztlichen Versorgungswerk Brandenburg. Dafür führt Brandenburg aber auch die Rente ab 67 Jahren ein. Thüringen hingegen hält an der Rente mit 65 fest und reißt damit ein Riesenloch in die Rentenkasse.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Eine Rentenerhöhung von 1,6 Prozent ab Januar 2009 hat die Ärzteversorgung Brandenburg angekündigt. Zugleich hat die Kammerversammlung Brandenburg beschlossen, das reguläre Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Für alle Mitglieder, die ab 1949 geboren sind, soll die Altersgrenze pro Jahr um zwei Monate steigen, bis sie 67 Jahre erreicht hat. Hintergrund dieser Anhebung der Altersgrenze sind die neuen versicherungsmathematischen Berechnungen. Sie hätten ergeben, dass die Lebenserwartung der Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke rund vier Jahre über der durchschnittlichen Lebenserwartung der gesetzlich Rentenversicherten liege, teilte die Brandenburger Ärztekammer mit. Beide Beschlüsse der Kammerversammlung müssen noch von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Dabei geht das Versorgungswerk Brandenburg diesen Weg, obwohl für das vergangene Jahr ein Neuzugang an Mitgliedern stattgefunden hat, der alle Erwartungen übertroffen hat. 753 Neumitglieder verzeichnete das Versorgungswerk 2007. Das Beitragsaufkommen ist den Mitteilungen zufolge von 58,2 auf 63,3 Millionen Euro gestiegen. Doch eben diese Neuzugänge wollen in Zukunft ebenfalls mit einer Rente versorgt werden. Die Kapitalerträge haben sich von 39,4 zwar auf 40,8 Millionen Euro erhöht. Die Nettokapitalrendite ist den Angaben zufolge aber dagegen von 5,8 auf 4,7 Prozent gesunken. Leicht gestiegen ist der Verwaltungskostensatz von 1,66 auf 1,69 Prozent.

Anders als in Brandenburg haben die Delegierten der Thüringer Landesärztekammer auf der Herbstversammlung die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgelehnt. Damit bleibt im Bereich des Versorgungswerkes Thüringen die Regelung des frühestmöglichen Eintrittstermins von 60 Jahren und des regulären Termins bei 65 Jahren vorerst bestehen.

Thüringen fehlen langfristig 72 Millionen Euro für die Rentenzahlungen an die Ärzte.

Doch auch Thüringen kämpft mit der gestiegenen Lebenserwartung und damit einhergehenden längeren Rentenbezugsdauer der Ärzte. Will man die Renten und Anwartschaften wie bisher jährlich erhöhen, würden dem Versorgungswerk langfristig 107 Millionen Euro fehlen, informierte die Kammer. Das Verschieben des Eintrittsalters um zwei Jahre hätte 101 Million Euro eingespielt, sagte der Geschäftsführer der Ärzteversorgung, Dr. Wolfgang Thöle der "Ärzte Zeitung". Diese Strategie hätte die Deckungslücke auf ein vertretbares Maß verkleinert.

Doch es kam anders. Der Widerstand gegen die vorgeschlagene Anhebung war zu groß. Beschlossen wurde, dass der Gewinn des Versorgungswerkes aus dem Jahr 2007 von 15 Millionen Euro für die Rückstellung der 107 Millionen Euro genutzt wird. Auch der Gewinn aus dem Vorjahr von 20 Millionen Euro wurde schon so verwendet. Unter dem Strich bleibt laut Thöle ein ungedeckter Betrag von 72 Millionen Euro.

Er rechnet damit, dass die Versicherungsaufsicht beim Thüringischen Finanzministerium wegen der Finanzierungslücke Bedenken äußern und möglicherweise eine außerordentliche Kammerversammlung fordern wird. Der Beschluss könnte also noch gekippt werden. Der juristische und kaufmännische Geschäftsführer der Landesärztekammer Thüringen, Helmut Heck, nannte den Beschluss eine "unglückliche Entscheidung, die der Korrektur bedarf."

Denn die fehlenden 72 Millionen Euro lassen sich nur schwer erwirtschaften. Die aktuelle Rentenformel geht von Kapitalrenditen von vier Prozent aus. Nur Renditen über die vier Prozent hinaus könnten zum Schließen der Lücke beitragen. Auch das Einfrieren des Rentenniveaus oder Kürzungen kämen laut Thöle notwendigerweise in Betracht. Denn anders als die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung arbeitet das Ärzteversorgungswerk kapitalgedeckt.

Die Delegierten auf der Versammlung hatten ihre Kritik mit dem Hinweis auf existente Verträge begründet, die von einem Renteneintritt mit 65 Jahren ausgehen. Die Anhebung der regulären Rente auf 67 Jahre wurde als "Rentenkürzung durch die Hintertür" gesehen. Vorschläge, nur für neu eintretende Kolleginnen und Kollegen die Rente mit 67 Jahren einzuführen, stießen auf ein "Nein". Die gültige Abstimmung verfehlte mit 19 Ja-, zehn Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen knapp die Zweidrittelmehrheit von 21 Stimmen. Dieses Stimmvotum ist für das Ändern der Satzung notwendig.

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