Umfrage

Viele zahnmedizinische Fachangestellte erhalten nur den Mindestlohn

Der ZFA-Verband schlägt Alarm: 21 Prozent der zahnmedizinischen Fachangestellten erhalten laut Umfrage nur den Mindestlohn.

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NEU-ISENBURG. Kritik an der Bezahlung von zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) übt jetzt der Verband der medizinischen Fachberufe (VMF). Anlass der Beanstandung ist eine Umfrage unter ZFA vom vergangenen Jahr. Laut Verband gaben 21 Prozent der teilnehmenden Fachangestellten an, nur maximal den gesetzlichen Mindestlohn (damals 8,50 Euro die Stunde, seit 1. Januar 8,84) zu erhalten.

Weitere Ergebnisse der Umfrage wurden im jüngsten Newsletter des Verbands mitgeteilt. Demnach erhielten von den zahnmedizinischen Fachangestellten ohne Weiterbildung 26 Prozent nur maximal den Mindestlohn, 38 Prozent stellten bei einem Vergleich mit dem Tarifvertrag fest, dass sie weniger erhalten, als ihnen laut Tariftabelle zusteht. 36 Prozent der ZFA erhielten mindestens das Tarifgehalt.

Auch das Ergebnis bei den fortgebildeten Fachangestellten sei "wenig befriedigend" gewesen: "Immer noch neun Prozent gaben an, maximal den Mindestlohn zu erhalten. 41 Prozent werden unter Tarif bezahlt, rund 49 Prozent erhalten mindestens den Tariflohn", heißt es. Sylvia Gabel, Referatsleiterin beim VMF für Zahnmedizinische Fachangestellte, hält die Entlohnungssituation für unakzeptabel. "Das Honorar für eine professionelle Zahnreinigung liegt zwischen 80 und 100 Euro. Darf es sein, dass eine qualifizierte ZMP oder ZMF für diese erbrachte Leistung mit dem Mindestlohn von damals 8,50 brutto pro Stunde abgespeist wird?" (juk)

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Kommentare
Robert Künzel 22.03.201712:33 Uhr

Der Vergleich mit den 80,- - 100,- Euro Umsatz hinkt gewaltig

Der Verband müsste es eigentlich besser wissen. Umsatz ist NICHT gleich Gewinn, und auf den Mindestlohn muß der Inhaber ja noch die nicht gerade unerheblichen Lohnnebenkosten dazurechnen.
So einen Unsinn hört man immer wieder: Der Wirt bereichert sich schamlos, bei Aldi kriege ich ein Bier für 49 Cent, in der Kneipe kostet das Glas 3 Euro. Dabei werden natürlich geflissentlich alle Nebenkosten des Wirts und auch die Tasache, daß die Brauereien die Discounter viel billiger beliefern als die Wirte, übersehen.
Jeder Angestellte kann um Gehaltserhöhung nachsuchen und sich auf dem freien Arbeitsmarkt gerne auch nach besser bezahlten Stellen umsehen. Wenn es sich für den Inhaber rechnet und er mit der Arbeitsleistung zufrieden ist, dann wird er auch den Lohn erhöhen. Leere Worthülsen eines Verbandes dürften diese betriebswirtschaftliche Entscheidung kaum beeinflussen.

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