Vielen Kunden steht noch ein Nachschlag für ihre Police zu

NEU-ISENBURG. Ärzte, die ihre Lebensversicherung vorzeitig gekündigt haben, können Anspruch haben auf einen Nachschlag zu der Summe, die ihnen die Versicherungsgesellschaft gezahlt hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Oktober 2005 müssen die Unternehmen viel mehr als bis dahin üblich erstatten, und zwar mindestens etwa die Hälfte der eingezahlten Prämien, außerdem die für unzulässig erklärten Stornokosten. Bisher nutzen offenbar nur wenige Betroffene ihr Recht auf einen Nachschlag.

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