Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Vier Jahre Haft für Pflegedienst-Chefin

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Die Chefin eines ambulanten Pflegedienstes muss für vier Jahre hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte damit jetzt ein Urteil des Landgerichts Hagen, das die Unternehmerin wegen Abrechnungsbetruges und Urkundenfälschung verurteilt hatte.

Die Angeklagte hatte mit der Kasse einen Vertrag über die Pflege eines Wachkomapatienten geschlossen.

Danach war die Stundenzahl der täglichen Pflege begrenzt, und es sollte nur speziell geschultes Personal eingesetzt werden. Die Angeklagte setzte jedoch geringer qualifizierte Kräfte ein und rechnete mehr Stunden ab als vereinbart. (dpa)

Az.: 4 StR 21/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Herzbericht 2026

Das sind die aktuellen Trends in der Herzmedizin

Personalisierte mRNA-Therapien

Verheißungsvolle RNA-Krebsimpfstoffe: Wo steht die Forschung gerade?

ASS und P2Y12-Inhibitoren

So geht die Plättchenhemmer-Therapie in der Praxis!

Lesetipps
Eine Ärztin tropft Allergielösung auf den präparierten Unterarm einer Patientin für den Pricktest.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Allergiediagnostik: Dos und Don’ts für die Hausarztpraxis