Bremen

Vier Kliniken unter einem Dach

Der Bremer Senat organisiert die Kliniklandschaft im Stadtstaat neu. Alle vier Klinikstandorte sollen künftig unter dem Dach einer Gesellschaft zusammengelegt werden.

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Baustelle am Klinikum Bremen-Mitte.

Baustelle am Klinikum Bremen-Mitte.

© Carmen Jaspersen / dpa

BREMEN. Der Bremer Senat hat am Dienstag beschlossen, die vier bisher gesellschaftsrechtlich eigenständigen kommunalen Kliniken der Stadt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in einer Gesellschaft zusammenzulegen - der Gesundheit Nord gGmbH (GeNo). Von hier sollen alle Standorte direkt gesteuert werden. Das teilte der Senat am Dienstag mit.

"Eine politische Entscheidung der Anfangsjahre der Gesundheit Nord und ihrer Krankenhäuser, die sich nicht bewährt hat, wird nun korrigiert. Mit der Struktur einer einheitlichen Gesellschaft ist die Steuerungsfähigkeit gegeben, die notwendig ist, um das Überleben aller vier Standorte dauerhaft sicherstellen zu können", erklärte Bremens Gesundheitssenator Dr. Hermann Schulte-Sasse.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Grüne noch versichert, dass eine Zusammenlegung nicht in Frage komme. Die einheitliche Struktur sei allerdings "kein Automatismus, sondern setzt innerhalb der nun entstehenden Möglichkeiten eine stringente, verlässliche und effiziente Steuerung voraus. Die neue Struktur alleine heilt keine Wunden und löst keine Probleme."

Die Krankenhäuser haben 2012 einen Verlust von 34 Millionen Euro gemacht. 2013 werden sich die Verluste auf 32 Millionen Euro belaufen. Außer dem Klinikum Mitte machen alle Häuser Verlust.

Bis 2017 hat der Senat 290 Millionen Euro Finanzhilfe zugesagt. Mit der Einheitsgesellschaft will die GeNo nun billiger arbeiten und zugleich die traditionell nach mehr Eigenständigkeit strebenden Standorte direkter steuern.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser ändere sich nichts, hieß es. "Die Standorte bleiben eigenständige Betriebe innerhalb der einheitlichen Gesellschaft und behalten damit auch ihre örtlichen Betriebsräte. Sämtliche Betriebsvereinbarungen und kollektiven tarifrechtlichen Sicherheiten bleiben auch unter dem neuen Arbeitgeber bestehen", teilt der Senat mit. (cben)

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