Nahrungsergänzungsmittel

Volle Steuer für vollmundige Werbung

Bewirbt ein Hersteller ein Nahrungsergänzungsmittel wie ein Arzneimittel, muss er auf seine Verkäufe auch den vollen Mehrwertsteuersatz abführen, so ein Urteil.

Veröffentlicht:
Wird ein Nahrungsergänzungmittel als Arzneimittel beworben, muss der Hersteller dafür den vollen Umsatzsteuersatzsatz von 19 Prozent abdrücken.

Wird ein Nahrungsergänzungmittel als Arzneimittel beworben, muss der Hersteller dafür den vollen Umsatzsteuersatzsatz von 19 Prozent abdrücken.

© ALDECAstudio / stock.adobe.com

MÜNCHEN. Eine hoch dosierte Vitamin- und Nährstoffmischung kann fiskalisch als Arzneimittel klassifiziert werden – auch wenn sie nicht als Arzneimittel zugelassen ist. Sie unterliegt dann der vollen Umsatzsteuer von 19 Prozent. Das ist laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs dann der Fall, wenn das Präparat nach Herstellerangaben gegen bestimmte Krankheiten helfen soll.

Konkret ging es um Kapseln mit Vitaminen und Spurenelementen. Laut Packungsbeilage handelt es sich um eine „ergänzende bilanzierte Diät für Erwachsene zur diätetischen Behandlung bei altersabhängiger Makuladegeneration“. Der Hersteller meint, die Kapseln seien eine „Lebensmittelzubereitung“ und unterlägen daher wie Lebensmittel dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Das Finanzamt hingegen stufte die Kapseln als Arzneimittel ein, auf die der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent erhoben wird.

Wirkmechanismus zweitrangig

Der BFH gab nun dem Finanzamt Recht. Für die Einordnung als Arzneimittel müsse kein konkreter „Wirkmechanismus“ beschrieben sein. Auch müsse das Finanzamt die Herstellerangaben nicht prüfen oder gar die Wirksamkeit des Mittels belegen.

Entscheidend sei, ob der Hersteller selbst auf der Verpackung, dem Etikett oder im Beipackzettel „seinen Zubereitungen bezüglich bestimmter Krankheiten therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften zuschreibt“. Daran müsse er sich dann festhalten lassen.

Im Streitfall habe der Hersteller die altersabhängige Makuladegeneration benannt. Dies gehe deutlich über auf Nahrungsergänzungsmitteln übliche Angaben wie „für die gesunde Sehkraft“ hinaus. Nach Einschätzung des BFH steht der Beipackzettel allerdings in einem gewissen Widerspruch zu Angaben auf der vom Finanzgericht Hannover beigezogenen Verpackung. Daher soll die Vorinstanz den Fall nun nochmal prüfen. (mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: VII R 9/17

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?