Steuerpläne der SPD

Vom Steilwand- zum Bergwander-Tarif

Während der Entwurf zum SPD-Wahlprogramm auch in der Steuerpolitik nur Überschriften kennt, prescht Niedersachsen mit einem konkreten Tarifmodell vor. Für Hochverdiener würde das teuer werden.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Der Entwurf für das SPD-Wahlprogramm enthält auch in der Steuerpolitik nur relativ vage Zielbeschreibungen.

Der Entwurf für das SPD-Wahlprogramm enthält auch in der Steuerpolitik nur relativ vage Zielbeschreibungen.

© bluedesign / Fotolia

BERLIN/HANNOVER. Der am Dienstagabend in Berlin bekannt gewordene Entwurf für ein Wahlprogramm enthält auch in der Steuerpolitik nur relativ vage Zielbeschreibungen – mit einem durchgerechneten Tarifmodell, das Be- und Entlastungen kalkulierbar macht, ist am gleichen Tag das niedersächsische Finanzministerium vorgeprescht. Es könnte die Blaupause für eine Reform des Einkommensteuertarifs unter einer SPD-geführten Regierung werden. Untere und mittlere Einkommen werden danach entlastet – aufgrund der Belastung höherer Einkommen wie der der Ärzte würde der Steuerausfall für Bund, Länder und Kommunen moderat ausfallen.

Die Bundes-SPD ist hingegen nicht über eine vage Zielbeschreibung hinausgekommen. Steuerpolitische Reformelemente sind danach:

  • Entlastung von Steuerzahlern mit kleinem und mittleren Einkommen, keine Entlastung von Spitzenverdienern,
  • Überführung des Ehegatten- in ein Familiensplitting,
  • gleiche Besteuerung von Einkommen aus Arbeit und Kapital, das heißt Abschaffung der Abgeltungssteuer von 25 Prozent,
  • die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Der Tarifknick verschwindet

Das Niedersachsen-Modell fokussiert auf eine Reform des Einkommensteuertarifs und enthält im Vergleich zum nach geltendem Recht wirksamen Tarif 2018 folgende Änderungen:

  • Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer soll entfallen. Die Entlastung der Bürger beläuft sich 2020 auf rund 20 Milliarden Euro. Die Einnahmenausfälle entstehen nur beim Bund, nicht bei den Ländern, weil der Soli keine Gemeinschaftssteuer ist.
  • Der "Steilwand-Tarifanstieg" wird abgeschafft. Das ist die Zone der steilsten Progression zwischen dem Grundfreibetrag von 9000 Euro und knapp 14.000 Euro, in dem der Grenzsteuersatz derzeit von 14 auf 24 Prozent steigt. Jenseits 14.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz derzeit moderater bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent an. Dieser "Steilwand- Tarifanstieg" soll nun in einen moderateren "Bergwander-Tarif" umgestaltet werden. Dazu wird die Progression abgeflacht und steigt erst bei einem Einkommen von 25.000 Euro auf 24 Prozent für den letzten verdienten Euro und von dort aus bis auf 45 Prozent bei einem Einkommen von 58.000 Euro. Damit verschwindet der Knick im Einkommensteuertarif bei einem Einkommen von derzeit knapp 14.000 – das Ausmaß der Progression ist zwischen 9000 und rund 55.000 Euro gleich. Diese Tarifglättung kommt vor allem Beziehern kleiner Einkommen zugute.
  • Der Hochplateau-Tarif: Im derzeitigen Tarif wird jeder ab 55.000 Euro verdiente Euro mit 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag gleich versteuert. Im Niedersachsen-Modell ist ein allmählicher Anstieg der Steuerprogression von 45 auf 49 Prozent bei einem Einkommen von 150.000 Euro (Grundtabelle, Alleinveranlagung) vorgesehen. Im geltenden Tarif greift die sogenannte Reichensteuer mit einem Steuersatz von 45 Prozent plus Soli erst bei 260.500.

Moderater Steuerausfall

Das Niedersachsen-Modell soll mehrere Vorteile kombinieren: Entlastung vor allem für untere und mittlere Einkommen, moderate zusätzliche Belastung hoher Einkommen und ein moderater Ausfall an Steuereinnahmen für den Staat.

Diese sollen auf zehn Milliarden Euro begrenzt werden. Möglich wird dies dadurch, dass die Hälfte der Entlastung bei Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen durch eine höhere Besteuerung von Gutverdienern finanziert wird.

Umverteilung von reich nach arm

» Unteres bis mittleres Einkommen: 30.000 Euro, derzeitige Einkommensteuer: 3534 Euro; Entlastung nach dem Niedersachsen-Modell um 497 Euro oder 14 Prozent.

» Mittleres bis höheres Einkommen: 50.000 Euro; derzeitige Einkommensteuer: 9606 Euro; Entlastung um 522 Euro oder 5,5 Prozent.

» Hohes Einkommen: 150.000 Euro; derzeitige Einkommensteuer: 50.004 Euro; zusätzliche Belastung: 1192 Euro oder 2,4 Prozent.

Das Dokument im Internet beim Finanzministerium Niedersachsen:

https://tinyurl.com/mhsgx84

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