Vorratsdatenspeicherung: EU verklagt Deutschland

BRÜSSEL (dpa). Im Streit um die Speicherung von Telekom-Daten auf Vorrat wird die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.

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Offiziell werde dieser Schritt an diesem Donnerstag bekanntgegeben, verlautete aus Kreisen der EU-Kommission in Brüssel. Darauf habe sich das Gremium bei seiner Sitzung am Mittwoch im Grundsatz und ohne weitere Diskussion verständigt.

Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission diesen Schritt angekündigt, weil Deutschland die europäische Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hat.

Sie sieht die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten zu Fahndungszwecken vor. Am Ende einer solchen Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen.

Mit der Klage will die EU-Kommission die Bundesrepublik zwingen, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Union und FDP können sich nicht auf eine gemeinsame Linie einigen, seit das Bundesverfassungsgericht die alte deutsche Regelung im März 2010 verworfen hatte.

Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge sind keine Seltenheit - gegen Deutschland laufen mehr als 70, darunter ist auch eine Klage wegen des Volkswagen-Gesetzes.

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