Vorsicht bei Wohn-Riester

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NEU-ISENBURG (hai). Die ersten Wohn-Riesterprodukte kommen auf den Markt. Damit können Anleger die Riesterförderung zur Eigenkapitalbildung für den Immobilienerwerb nutzen. Jeder Sparer erhält jährlich 154 Euro vom Staat, für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es zusätzlich 185 Euro, für jedes danach geborene Kind sogar 300 Euro. Im Gegenzug muss der Förderbetrag aus eigenen Mitteln auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, maximal 2100 Euro im Jahr, aufgestockt werden.

Allerdings muss die Immobilie selbst genutzt werden. Nur wenn aus berufsbedingten Gründen ein Umzug nötig ist, darf das Objekt für die Zeit der Beschäftigung vorübergehend vermietet werden. Zudem muss die Förderung im Rentenalter nach einem komplizierten Verfahren versteuert werden. Die staatlichen Zulagen werden auf einem fiktiven Konto erfasst, mit zwei Prozent verzinst und müssen im Rentenalter mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. "Da niemand im klassischen Käuferalter von 35 bis 40 Jahren weiß, wie hoch die Steuersätze in 25 oder 30 Jahren sein werden, gehen Wohnriestersparer ein hohes Risiko ein", sagt Thomas Beyerle von der Immobiliengesellschaft Degi.

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