Der Konkrete Fall

Wann bringt der Anwalt des Versicherers Vorteile?

An welchen Anwalt soll sich ein Versicherter nach einem Unfall wenden? Für den vom Rechtsschutzversicherer empfohlenen Anwalt spricht, dass viele Gesellschaften ihren Kunden dann Vergünstigungen gewähren.

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Frage: Ich hatte einen Autounfall. Der Unfallgegner behauptet, ich sei Schuld. Jetzt benötige ich einen Anwalt. Mein Verkehrsrechtsschutzversicherer hat mir einen Rechtsbeistand empfohlen. Soll ich der Empfehlung folgen oder sollte ich mir selbst einen Anwalt suchen?

Antwort: Einen Anwalt zu wählen, den der Versicherer einem ans Herz legt, hat Vor- und seine Nachteile. Viele Gesellschaften gewähren ihren Kunden Vergünstigungen bei Selbstbehalt oder Beitrag. Bei der HUK Coburg Rechtsschutzversicherung müssen Neukunden im Schadenfall eine Eigenbeteiligung von 150 Euro zahlen. Dieser Selbstbehalt sinkt auf Null Euro, wenn der Kunde innerhalb von sechs Jahren keinen Schaden meldet.

Nimmt er die Versicherung dagegen oft in Anspruch, kann die Eigenbeteiligung auf bis zu 400 Euro steigen. Wählt der Kunde den Anwalt, den die HUK Coburg empfiehlt, gilt der Vertrag selbst dann als schadenfrei, wenn der Prozess verloren geht und der Versicherer viel Geld zahlen muss.

Das ist ein Vorteil, denn Versicherer kündigen gern nach einem Schaden. Ähnlich macht es die LVM Versicherung: Hier gibt es nach drei schadenfreien Jahren 10 Prozent Beitragsnachlass. Die Wahl eines Rechtsbeistands aus dem Anwaltnetz sichert den Schadenfreiheitsrabatt.

Die Concordia Versicherung stellt sogar eine Halbierung des Selbstbehalts von 300 Euro im aktuellen Streitfall in Aussicht.

Die Versicherer selbst versprechen sich von den Anwaltskooperationen Kosteneinsparungen. Oft handeln sie Sonderkonditionen mit den Kanzleien aus. Für Ärzte, die noch keinen Anwalt haben, mag das Angebot Sinn machen.

Wer schon einen Rechtsbeistand hat, sollte sich allerdings genau überlegen, ob er sich darauf einlässt. Hubert van Bühren, Präsident der Rechtsanwaltskammer zu Köln, hält von dem System wenig.

"Ich rate jedem, von seinem Recht der freien Anwaltswahl Gebrauch zu machen und sich selbst einen Rechtsbeistand zu suchen", sagt er. Van Bühren ist die enge Beziehung zwischen Anwalt und Versicherer in dem Modell nicht geheuer. Er fürchtet, dass die Objektivität des Rechtsbeistands darunter leidet. (fkr)

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