Chirurg vor Gericht

War die Operation überflüssig?

Ein Chirurg ist angeklagt, weil er eine Patientin überflüssigerweise und fehlerhaft operiert haben soll. Für die Staatsanwaltschaft ist der Eingriff aus finanziellen Gründen erfolgt.

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ROSTOCK. Ein 54 Jahre alter Neurochirurg muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht in Rostock verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, 2010 eine Patientin überflüssigerweise und fehlerhaft operiert zu haben.

Aus finanziellen Gründen habe er sie zu einer Versteifung der Halswirbelsäule überredet, die medizinisch nicht notwendig gewesen sei. Der Arzt wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern.

Die inzwischen 46 Jahre Patientin sagte aus, ihr sei es nach der Op sehr schlecht gegangen. Sie habe unter erheblichen Schmerzen gelitten.

Es hätte sich herausgestellt, dass sie nie einen Halswirbelbruch erlitten hatte und die Versteifung überflüssig war. Die Implantate seien ihr zudem falsch eingesetzt worden. (dpa)

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