Warenlieferung ohne Bestellung ist unzulässig

Veröffentlicht:

HILDESHEIM (eb). Ein Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen. Das habe das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, berichtet der vzbv.

In dem verhandelten Fall hatte ein Versandhändler, der Münzen und Medaillen vertreibt, Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Die Richter hätten dieses Vorgehen als unzumutbare Belästigung eingestuft. Sie hielten es zudem für ausgeschlossen, dass Verbraucher während des kurzen eineinhalb minütigen Telefonats eine freie Entscheidung über den Kauf hätten treffen können. Bei solchen Telefonaten handele sich vielmehr um eine Überrumpelung des Kunden.

Az.: 11 O 42/09

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Zu hohe Drehzahl: Hochtouriges Fahren überhitzt bekanntlich den Motor und beschleunigt den Reifenabrieb. Genauso kann zu viel L-Thyroxin, speziell bei Älteren, nicht nur Herz und Kreislauf überlasten, sondern auch die Knochen schwächen.

© Michaela Illian

Überbehandlung mit Folgen

Schilddrüsenhormone: Zu viel L-Thyroxin bringt Knochen in Gefahr