E-Health-Gesetz

Weitere Fristen wackeln

Auf die E-Patientenakte müssen Ärzte laut GKV-Spitzenverband mindestens bis 2021 warten.

Veröffentlicht:

NAUEN.Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen zur Vernetzung von Ärzten, Kliniken und Apothekern über die Telematikinfrastruktur (TI) wackeln gewaltig.

So seien die im E-Health-Gesetz angesetzten Fristen zur Einführung des Notfalldatenmanagements und des elektronischen Medikationsplans (jeweils Januar 2018) sowie des Starts der elektronischen Patientenakte (Januar 2019) kaum noch zu halten, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer bei einer Presseveranstaltung am Mittwoch im brandenburgischen Nauen.

Die elektronische Patientenakte verschiebe sich voraussichtlich um mindestens zwei Jahre. Und das sei eine "sehr optimistische" Annahme.

Die Verantwortung schob Pfeiffer der Industrie zu, die aller Voraussicht nach nicht rechtzeitig die technischen Voraussetzungen schaffen könne. So sei einer der geplanten Probeläufe nicht termingerecht angelaufen. Wann T-Systems in die Erprobung der Konnektoren einsteige, stehe noch nicht fest.

Eine Fristverschiebung ist schon sicher: Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits bestätigt, dass die Pflicht für Ärzte zum Online-Abgleich der Versichertenstammdaten nicht wie ursprünglich geplant zum Juli 2018 greift. Sie werden bis Ende 2018 Zeit haben, sich technisch an die TI anzubinden.

Pfeiffer forderte die Aussetzung und Prüfung der Sanktionen für die Selbstverwaltung. Bestehe die Politik auf der Einhaltung der Termine, drohe dem Spitzenverband die Zurücksetzung seines Haushalts auf das Niveau von 2014 minus ein Prozent. Seit 2014 habe der Verband rund 70 Stellen neu geschaffen, sagte Pfeiffer. (af)

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