Weitgreifende Beitragspflicht

Veröffentlicht:

KASSEL (mwo). Für freiwillig Versicherte zählen Kapitalerträge aus einer Lebensversicherung immer als beitragspflichtige Einnahmen. Das gilt auch für eine abgetretene Versicherung, die nie an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Im Streitfall hatte ein Immobilienmakler seine Versicherung zur Sicherung eines Darlehens an eine Bank abgetreten. Sie wurde zur Tilgung des Darlehens verwendet und direkt an die Bank ausgezahlt. Die Kasse hielt die Hand auf und berücksichtigte die Kapitalerträge aus der Versicherung in Höhe von knapp 24 000 Euro als beitragspflichtige Einnahmen.

Zu Recht, so urteilten die Richter des BSG. Die Abtretung und Auszahlung an die Bank sei nur eine bestimmte Verwendung beitragspflichtiger Einnahmen. "Sie ist damit für die Bemessung der Beiträge unbeachtlich", urteilte das BSG.

Az.: B 12 KR 4/09 R

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung