Urteil

Wenn Cannabis auf Rezept, dann Waffenschein weg

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MÜNCHEN. Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss seinen Waffenschein abgeben, so ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 21 CS 17.1521). Ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach wollte nicht akzeptieren, dass das Landratsamt ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein entzogen hatte – weil er täglich mehrfach Cannabisblüten inhaliert .

Das Gericht ist der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigem Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet sei. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweise des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Konsum von derjenigen bei Missbrauch unterscheide.

Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können. (dpa)

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