Wenn statt Frau Maier Frau Mair auf Reisen geht

FRANKFURT AM MAIN (pei). Tippfehler, Zahlendreher, hastiges Lesen: Bei Internet-Reisebuchungen kann einiges schiefgehen. Wenn dann die gewünschte Reise gar nicht oder zum falschen Termin gebucht ist oder der Name auf dem Ticket nicht stimmt, ist der Ärger groß. Dabei sind Pannen vermeidbar, wenn Internetbucher auf die typischen Fehlerquellen achten.

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Buchung per Internet: Wer aus Versehen seinen Namen falsch eintippt, zahlt oft nochmal drauf.

Buchung per Internet: Wer aus Versehen seinen Namen falsch eintippt, zahlt oft nochmal drauf.

© Foto: ill

Viele Probleme bei Online-Buchungen sind nach den Erfahrungen von Rechtsrechtsexperten eine Folge von Eile und Flüchtigkeit. Dann haben Kunden schlechte Karten, wenn sie beim Anbieter Leistungsmängel reklamieren wollen. Auf folgende Punkte sollte geachtet werden:

  • Cursor verrutscht: So mancher Fehler entsteht, weil Kunden sich in der Buchungsmaske verscrollt haben. Wird der Cursor auf der Seite weiterbewegt, können sich die Eingaben verändern: Aus zwei Personen wird auf einmal nur eine, das Datum verschiebt sich, und anderes mehr. Nach der Eingabe daher immer schauen, ob alles richtig ist.
  • Maier oder Mair: Tippfehler in der Buchungsmaske können vor allem bei Namen folgenreich sein. Steht auf dem Ticket zum Beispiel "Mair" statt "Maier", muss die Buchung oft storniert und kostenpflichtig wiederholt werden. Dasselbe gilt für die Postanschrift: Ist sie fehlerhaft, sind die Reiseunterlagen unzustellbar.
  • Verschollen im Spamfilter: Buchungsbestätigungen erreichen die Empfänger manchmal nicht, weil Kunden ihre E-Mail-Adresse falsch geschrieben haben. Onlinebucher sollten zudem sicherstellen, dass ihr E-Mail-Postfach nicht überfüllt ist und die E-Mails nicht im Spamfilter hängen bleiben. Online gebuchte Reisen sind schon daran gescheitert, dass die Mails des Anbieters zwar empfangen, aber nicht geöffnet und gelesen worden sind.
  • Kreditkartenlimit beachten: Online-Buchungen werden oft per Kreditkarte bezahlt. Urlauber sollten im Zweifel prüfen, ob ihr Kartenlimit dafür ausreicht. Denn sonst wird die Zahlung vom Kreditkarteninstitut abgewiesen. Wer für eine andere Person bucht und per Karte bezahlt, sollte aufpassen, dass der Name des Kreditkarteninhabers stimmt. Manchmal wird aus Versehen der Name des Reisenden eingetragen - und dann scheitert die Zahlung.
  • Daheim und unterwegs erreichbar: Für den Fall kurzfristiger Änderungen ist es vorteilhaft, wenn der Online-Anbieter den Kunden auch telefonisch erreichen kann: vor der Reise am besten Festnetzanschluss mit Anrufbeantworter, während der Reise die Nummer des Mobiltelefons.
  • Ausdruck als Dokumentation: Wer Reisen im Internet bucht, sollte sich alle wichtigen Informationen, etwa eine Hotelbeschreibung, ausdrucken. Es kann auch nützlich sein, einen Screenshot von der besuchten Seite zu machen. Damit lässt sich im Streitfall belegen, wie das Angebot beschrieben war. Das ist entscheidend, wenn Urlauber Leistungsmängel geltend machen wollen.

Mittlerweile sind viele namhafte Internet-Anbieter der Reiseschiedsstelle angeschlossen, die zwischen Unternehmen und Kunden schlichtet. Treten Probleme auf, brauchen die Urlauber also weder Anwalt noch Gericht einzuschalten. Der neutrale Schlichter der Reiseschiedsstelle unterbreitet je nach Sachlage einen Vorschlag. Das ist für Kunden kostenlos, und bei Unzufriedenheit bleibt der Rechtsweg weiterhin offen.

Nähere Informationen zum Schlichter: www.reiseschiedsstelle.de

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