Sturz in Klinik

Wer Hilfe ablehnt, ist selber schuld

Veröffentlicht:

KÖLN. Wenn Patienten nach einer Operation auf eigenen Wunsch ohne Hilfe des Pflegepersonals auf die Toilette gehen, ist das Krankenhaus im Falle eines Sturzes nicht haftbar zu machen. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 26 U 13/14).

Eine Seniorin hatte geklagt, die sich nach einer Hüftoperation beim Toilettengang den Arm gebrochen hatte. Sie verlangte Schadenersatz, weil die Operation des Armes fehlerhaft und die Klinik für den Sturz verantwortlich gewesen sei.

Beide Anschuldigungen wies das OLG zurück. Da die Frau eine mögliche Hilfestellung des Pflegepersonals nicht in Anspruch genommen habe, wirke sich der Sturz nicht zulasten des Krankenhauses aus, urteilten die Richter. (iss)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Personalie

Neue Professur für öffentliche Gesundheit in Dresden besetzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis