Wertpapier-Fonds ist nichts für Kassen-Rücklagen
KASSEL (mwo). Krankenkassen müssen eigene Mittel vorsichtig anlegen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) im Fall von Rücklagen für die betriebliche Altersvorsorge entschieden. Es bestätigte damit eine Anordnung des Bundesversicherungsamtes gegenüber der Siemens BKK, die riskante Anlage zu ändern.