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Wettbewerbshüter rügen auch Arztwerbung

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NEU-ISENBURG (reh). Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat gerade ihren Bericht zum deutschen Gesundheitswesen vorgelegt. Ärzte glänzen hier hauptsächlich mit irreführenden Zusatzbezeichnungen.

Es ist die Verwechslungsfähigkeit mit anderen Arztgruppen, mit der sich Anfragen an die Wettbewerbszentrale und Rechtsstreitigkeiten häufig beschäftigten, heißt es in dem Bericht. Zumindest soweit sie Ärzte betreffen.

Zwar dürften Ärzte auch mit Qualifikationen werben, die nicht in der Weiterbildungsordnung verankert seien. Diese dürften aber nicht mit den nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Bezeichnungen verwechslungsfähig sein. Ein Beispiel dafür sei die Bezeichnung "Männerarzt": Diese könnte von den Patienten fälschlicherweise als Pendant zum "Frauenarzt" und somit als Facharztbezeichnung wahrgenommen werden.

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