Der Arzt und das Recht
Wettbewerbsverbot darf für Kollegen maximal zwei Jahre lang gelten
Die meisten Gemeinschaftspraxisverträge enthalten Wettbewerbsverbote, die es dem aus der Gesellschaft ausscheidenden Arzt untersagen, für eine bestimmte Zeit in einem festgelegten Umkreis um die bisherige Praxis tätig zu sein. Gerade alte Verträge sollten aufgrund der Rechtsprechung zur begrenzten Zulässigkeit solcher Verbote regelmäßig geprüft werden.