KOMMENTAR

Wichtige Botschaft an Ärztinnen

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Das ist eine gute Nachricht vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel: Trotz Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk können Kindererziehungszeiten den Anspruch auf eine gesetzliche Rente begründen. Das höchstrichterliche Urteil beinhaltet zwei Botschaften.

Die erste geht nach Berlin. Denn das BSG unterstützt die langjährige Forderung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach staatlichen Zuschüssen für Kindererziehungszeiten. Auch nach Überzeugung der Richter wäre dies die beste Lösung, um dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Familie gerecht zu werden.

Bislang freilich ist die Politik dem nicht gefolgt. Daher geht die zweite Botschaft an die erziehenden Eltern. Sie sollten ihre Ansprüche sofort bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Fünf Beitragsjahre sind erforderlich, um später eine gesetzliche Rente zu bekommen. Je Kind werden drei Jahre angerechnet, für vor 1992 geborene Kinder allerdings nur ein Jahr.

Heute reichen daher schon zwei Kinder aus, um einen eigenständigen Rentenanspruch zu erwerben. Angehende Ärztinnen, die noch nicht wissen, wie viele Kinder sie haben werden, sollten überlegen, ob sie beim Eintritt in die Ärzteversorgung nicht auf die übliche Erstattung bisheriger gesetzlicher Rentenbeiträge zumindest vorerst verzichten. Denn mit einem Kind können schon zwei frühere Beitragsjahre später die gesetzliche Rente sichern.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Investments in KI überzeugen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In der Niederlassung

Körperliche Untersuchung vor einem Ultraschall – sinnvoll oder nicht?

Lesetipps
Prof. Carolin Schneider in einem Hörsaal

© Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste | Bettina Engel-Albustin 2022

Junge Professorin

Carolin Schneider: Weibliches Vorbild in der Forschung

Ein Gefäß mit atherosklerotischen Plaques

© Tatiana Shepeleva / stock.adobe.com

Primärprävention

Empfehlungen aktualisiert: LDL-Cholesterin wann und wie senken?