KOMMENTAR

Wichtige Botschaft an Ärztinnen

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Das ist eine gute Nachricht vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel: Trotz Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk können Kindererziehungszeiten den Anspruch auf eine gesetzliche Rente begründen. Das höchstrichterliche Urteil beinhaltet zwei Botschaften.

Die erste geht nach Berlin. Denn das BSG unterstützt die langjährige Forderung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen nach staatlichen Zuschüssen für Kindererziehungszeiten. Auch nach Überzeugung der Richter wäre dies die beste Lösung, um dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Familie gerecht zu werden.

Bislang freilich ist die Politik dem nicht gefolgt. Daher geht die zweite Botschaft an die erziehenden Eltern. Sie sollten ihre Ansprüche sofort bei der Deutschen Rentenversicherung geltend machen. Fünf Beitragsjahre sind erforderlich, um später eine gesetzliche Rente zu bekommen. Je Kind werden drei Jahre angerechnet, für vor 1992 geborene Kinder allerdings nur ein Jahr.

Heute reichen daher schon zwei Kinder aus, um einen eigenständigen Rentenanspruch zu erwerben. Angehende Ärztinnen, die noch nicht wissen, wie viele Kinder sie haben werden, sollten überlegen, ob sie beim Eintritt in die Ärzteversorgung nicht auf die übliche Erstattung bisheriger gesetzlicher Rentenbeiträge zumindest vorerst verzichten. Denn mit einem Kind können schon zwei frühere Beitragsjahre später die gesetzliche Rente sichern.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung