Landessozialgericht Celle

Regress droht: Wichtiges Kreuz bei Heilmittelverordnungen „außerhalb des Regelfalls“

Bei Heilmittelverordnungen über die Regeldauer hinaus müssen Ärzte zwingend auf der Verordnung das Kreuz bei „außerhalb des Regelfalls“ setzen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

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