Arzt und Arbeitsrecht

Wieviele Überstunden sind zulässig?

Arbeiten bis zum Umfallen? Dagegen haben angestellte Ärzte und Pflegekräfte mit dem Arbeitszeitgesetz ein starkes Argument.

Von Heike Jablonsky Veröffentlicht:

Auch Klinikärzte haben ein Recht auf geregelte Arbeitszeiten.

CELLE. Die Arbeitszeit war und ist einer der neuralgischen Punkte in Auseinandersetzungen zwischen Klinikärzten und Geschäftsleitung. Doch auch im Praxisalltag oder in Pflegeheimen fallen Überstunden an.

Mitarbeiter geraten nicht selten an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Mit dem Arbeitszeitgesetz hat der Gesetzgeber Grenzen formuliert. Für angestellte Ärzte und Pflegepersonal gibt es zwar Ausnahmeregelungen - doch nie ohne Ausgleich.

In der Klinik oder der Praxis beginnt die Arbeitszeit in der Regel mit dem Anlegen der Arbeitskleidung.

Ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist die Arbeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, bei mehr als neun Stunden müssen die Pausen mindestens 45 Minuten andauern.

Zulässig ist es, die Pausen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Die Lage der Pausen muss vom Arbeitgeber dann jedoch im Voraus festgelegt werden, was in der Klinik und in der Praxis oft nicht zu bewerkstelligen ist.

Mindestens elf Stunden Ruhezeit

§ 5 Arbeitszeitgesetz regelt, dass die Ruhezeit ununterbrochen mindestens elf Stunden betragen muss und sich unmittelbar an die Arbeitszeit anschließen muss.

Für Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Personen behandeln, betreuen oder pflegen, also Praxen und Altenheime, sieht das Arbeitszeitgesetz eine Ausnahmeregelung vor. Welche das ist, und welche weitere Regelungen das Arbeitsrecht für Klinikärzte vorsieht, erfahren Sie, wenn Sie diesen Text in unserer App-Ausgabe vom 23.09.2013 weiterlesen.

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