Arzt und Arbeitsrecht

Wieviele Überstunden sind zulässig?

Arbeiten bis zum Umfallen? Dagegen haben angestellte Ärzte und Pflegekräfte mit dem Arbeitszeitgesetz ein starkes Argument.

Von Heike Jablonsky Veröffentlicht:

Auch Klinikärzte haben ein Recht auf geregelte Arbeitszeiten.

CELLE. Die Arbeitszeit war und ist einer der neuralgischen Punkte in Auseinandersetzungen zwischen Klinikärzten und Geschäftsleitung. Doch auch im Praxisalltag oder in Pflegeheimen fallen Überstunden an.

Mitarbeiter geraten nicht selten an die Grenze ihrer Belastbarkeit. Mit dem Arbeitszeitgesetz hat der Gesetzgeber Grenzen formuliert. Für angestellte Ärzte und Pflegepersonal gibt es zwar Ausnahmeregelungen - doch nie ohne Ausgleich.

In der Klinik oder der Praxis beginnt die Arbeitszeit in der Regel mit dem Anlegen der Arbeitskleidung.

Ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist die Arbeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, bei mehr als neun Stunden müssen die Pausen mindestens 45 Minuten andauern.

Zulässig ist es, die Pausen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Die Lage der Pausen muss vom Arbeitgeber dann jedoch im Voraus festgelegt werden, was in der Klinik und in der Praxis oft nicht zu bewerkstelligen ist.

Mindestens elf Stunden Ruhezeit

§ 5 Arbeitszeitgesetz regelt, dass die Ruhezeit ununterbrochen mindestens elf Stunden betragen muss und sich unmittelbar an die Arbeitszeit anschließen muss.

Für Krankenhäuser und andere Einrichtungen, die Personen behandeln, betreuen oder pflegen, also Praxen und Altenheime, sieht das Arbeitszeitgesetz eine Ausnahmeregelung vor. Welche das ist, und welche weitere Regelungen das Arbeitsrecht für Klinikärzte vorsieht, erfahren Sie, wenn Sie diesen Text in unserer App-Ausgabe vom 23.09.2013 weiterlesen.

Jetzt gleich lesen ... Jetzt gleich lesen ...

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma Agenda: Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Arzneimittelversorgung in Deutschland und der EU: Status und Ausblick

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie mit über 10.000 Personen

Leberzirrhose: Niedrigere Komplikationsrate unter SGLT-2-Inhibitoren

Änderungen ab Juli

Neue Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Arztpraxis

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick