Wyeth-Geschäftsführer scheidet aus

Veröffentlicht:

BERLIN/MÜNSTER (eb). Nach der Übernahme von Wyeth durch Pfizer im Oktober 2009 ist der deutsche Geschäftsführer Dr. Timm Volmer (48) aus der Geschäftsführung von Wyeth Pharma ausgeschieden. Volmer war seit April 2004 Mitglied der Geschäftsleitung von Wyeth in Deutschland. Dr. Andreas Penk, Vorsitzender der Geschäftsführung von Pfizer Deutschland und Wyeth Pharma, dankte Dr. Volmer insbesondere für seine engagierte und ausgesprochen kooperative Mitarbeit während der Zusammenführung der beiden Unternehmen in Deutschland.

Unter der Leitung von Dr. Timm Volmer baute Wyeth Pharma als forschender Hersteller die Vertragsstrategie mit Kassen konsequent aus. Mehr als 30 Prozent des Portfolios werden nun mit Arzneimittelverträgen abgedeckt, wodurch den Patienten das innovative Arzneimittelsortiment zu bevorzugten Konditionen zur Verfügung steht. 

Timm Volmer: "Mir war es besonders wichtig, Ärzte, Apotheker und Kostenträger für eine neue transparente und professionelle Partnerschaft zum Nutzen für die Patientenversorgung zu gewinnen." Pfizer erzielte im Geschäftsjahr 2008 weltweit einen Umsatz in Höhe von rund 48,3 Milliarden US-Dollar. Seit dem 16. Oktober 2009 ist Wyeth ein Unternehmen der Pfizer-Gruppe. Wyeth ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das im Jahr 2008 22,8 Milliarden US-Dollar umgesetzt und 3,4 Milliarden US-Dollar in eigene Forschungsaktivitäten investiert hat. Weltweit beschäftigt das zusammengeführte Unternehmen mehr als 100 000 Mitarbeiter. 

In Deutschland befinden sich die Unternehmen von Pfizer an fünf Standorten: Berlin, Düsseldorf, Freiburg, Illertissen und Karlsruhe. Wyeth hat Standorte in Münster/Westfalen und Würselen. Pfizer beschäftigt in Deutschland rund 3800 Mitarbeiter und hat 2008 einen Umsatz von 1,4 Milliarden Euro erwirtschaftet. Wyeth erzielte 2008 in Deutschland einen Umsatz von 670 Millionen Euro und beschäftigt rund 800 Mitarbeiter.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

Alzheimer: Auch Donanemab fällt beim IQWiG durch

Statistisches Bundesamt

Beschäftigung im Gesundheitswesen nimmt wieder deutlicher zu

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

© Springer Medizin Verlag

Unternehmen im Fokus

Patientenzentrierter Ansatz und europäische Produktion

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weltkrebstag 2026

Was es für die optimale Krebsversorgung auf dem Land braucht

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: So sieht die optimale Therapie (derzeit) aus

Lesetipps
Eine Frau hält eine Lupe über die Abbildung einer Gebärmutter.

© Gambar / stock.adobe.com

Humane Papillomviren

Nach Impfung: HPV-Screening nur zwei- bis dreimal im Leben?

Der Schriftzug „Landessozialgericht Baden-Württemberg“ am Eingang des Gerichts angebracht.

© Bernd Weißbrod / dpa / picture alliance

Landessozialgericht Baden-Württemberg

Urteil: Vollkostenerstattung der TI war gesetzlich nie beabsichtigt