Zulage darf widerruflich und freiwillig sein
ERFURT (mwo). Ärzte, die ihren Arzthelferinnen eine "freiwillige und jederzeit widerrufliche Zulage" zahlen, können auch künftig den Extra-Bonus wieder einstellen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem jetzt veröffentlichten Urteil.