Der konkrete Fall

Zum Studium Abschied von der PKV?

GKV oder PKV? Kinder, deren Eltern privatversichert sind, werden irgendwann einmal mit der Frage konfrontiert, ob sie in der PKV bleiben wollen.

Veröffentlicht:

Frage: Meine Tochter fängt jetzt mit dem Studium an und steht vor der Entscheidung, ob sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen soll. Soll sie lieber privat versichert bleiben oder zu einer gesetzlichen Kasse wechseln?

Antwort: Sie sollten zusammen mit Ihrer Tochter einen realistischen Blick in die Zukunft werfen. Dazu gehört, sich über ihre beruflichen Pläne Gedanken zu machen.

Wenn Ihre Tochter noch kein klares Berufsziel vor Augen hat, kann die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Alternative sein. Das gilt um so mehr, wenn Sie davon ausgehen, dass sich dem Studium auch eine gewisse Zeit der Jobsuche anschließen wird.

Denn wer nach dem Studium nicht sofort einen Arbeitsplatz findet, erhält auch kein Arbeitslosengeld I, da er bisher noch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Stattdessen rutscht er oder sie gleich in Hartz IV.

Ihre Tochter müsste in diesem Fall dann in der privaten Krankenversicherung bleiben und in den Basistarif wechseln. Dessen Leistungen sind mitunter sogar weniger umfangreich als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Möchte Ihre Tochter in der PKV bleiben, weil sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, gleich nach der Uni einen gut bezahlten Job zu bekommen, muss sie spätestens drei Monate nach der Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.

Sie kann dann in einen der zahlreichen Studententarife wechseln, die die PKV-Unternehmen anbieten. Falls sich Ihre Tochter doch für den Schritt in die GKV entscheidet, kann sie sich den Wiedereinstieg in die PKV durch eine sogenannte Anwartschaft sichern.

Dann erspart sie sich später eine erneute Gesundheitsprüfung und sichert sich - je nach Umfang der Anwartschaft - die Beitragskonditionen von früher. Diese Anwartschaften haben allerdings ihren Preis. (acg)

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Kommentare
Carsten Windt 06.05.201516:12 Uhr

Systementscheidung

Grundsätzlich ist der Ansatz verkehrt. Die Entscheidung pkv oder GKV darf nicht nur unter Beitrags Gesichtspunkten entschieden werden. Die frage ist doch ob ich mich für eine Versicherung mit garantierten Leistungen entscheide oder für einen Sachleistungskatalog der der aktuellen kassenlage und willkürlichen politischen Entscheidungen unterworfen ist. Die GKV ist auf den ersten Blick attraktiv. Der Beitrag richtet sich nach meinem Einkommen. Tatsächlich ist dieses aber Selbstbetrug. Die gkvist in keiner weise zukunftssicher. Rücklagen gibt es nicht (mit Ausnahme von Überschüssen die durch ungewöhnlich guter konjunkturelle Umstände entstanden sind). Der sogenannte Generationenvertrag ist ein Vertrag zu Lasten der jungen Generation.wer heute ins Berufsleben einsteigt muss mit erheblichen lasten rechnen, die durch den demografischen Umbruch begründet sind. Bereits heute benötigen Rentner 50% des Etats bei einem deutlich geringeren beitragsaufkommen. Wenn die babyboomer in Rente gehen, wird es nur noch eine GKV mit Mangel Versorgung (ggf.entscheidet dann wie in England eine Ethikkommission über die Notwendigkeit einer Behandlung und nicht mehr der Arzt) und eingeschränkten Leistungskatalog geben. Dies ist die Entscheidung und nicht ob derpkv-beitrag als Rentner höher als in der gkv ist.

Peter Friemelt 08.04.201510:07 Uhr

Und vor allem die Folgen bedenken

Die Entscheidung ist eine grundsätzliche und grundlegende.

Dabei ist folgendes zu bedenken:

Wie sind die Prognosen für die Beitragsentwicklung vor allem wenn man älter wird?
Sind weitere Gesundheitsprüfungen für immer ausgeschlossen?
Wollen Sie mal Kinder bekommen?
Welches System der Krankenversicherung bevorzugt man persönlich?
Ist die Entscheidung für die PKV unumkehrbar oder kann man doch wieder in die GKV?
Und weiteres.

Ist die Entscheidung für die PKV gefallen, dann sollte man sich später an die bewusste Entscheidung gegen die GKV erinnern.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Friemelt, Patientenberater


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