Zusatzgeld beim Screening
DÜSSELDORF (iss). Ärzte in Nordrhein erhalten für Gewebeentnahmen im Rahmen des gesetzlichen Hautkrebsscreenings für Patienten ab 35 Jahren eine extrabudgetäre Vergütung. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) mit den Krankenkassen rückwirkend zum 1. Januar 2009 vereinbart.