Plausiprüfung

Zweierlei Maß für Ärzte

Streit um die Plausiprüfung: Obwohl alle Ärzte gleich sind, sind manche offenbar gleicher. Denn für Freiberufler gelten andere Zeitprofile als für Angestellte. Jetzt könnte ein Schreiben der KBV den Zwist weiter anheizen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:
Auf die PLätze, fertig, los!

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BERLIN. Für die Plausibilitätsprüfungen bei angestellten Ärzten sind schärfere Kriterien erlaubt als bei freiberuflichen Medizinern. Diese Auffassung vertritt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in der Auseinandersetzung zwischen Bundesverband Medizinischer Versorgungszentren (BMVZ) und verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

Das geht aus einem Schreiben der KBV an die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Einige KVen greifen angestellte Ärzte in der Plausibilitätsprüfung bereits dann auf, wenn das Zeitprofil ihrer Leistungen 520 Stunden pro Quartal überschreitet - das entspricht einer Vollzeittätigkeit von 40 Stunden pro Woche.

Für freiberufliche Ärzte gilt eine Grenze von 780 Stunden pro Quartal (wir berichteten). Aus Sicht des BMVZ führt das zu einer Benachteiligung von Strukturen mit angestellten Ärzten.

Eine faktische Honorarkürzung durch das Verfahren bei der Plausibilitätsprüfung beklagt zum Beispiel ein MVZ der Evangelischen Lungenklinik Berlin. In drei von acht geprüften Quartalen hat die KV Berlin das MVZ nach Angaben des Ärztlichen Leiters der MVZ-Gesellschaft der Klinik Dr. Peter Velling als auffällig eingestuft.

48.000 Euro fordert sie den Angaben zufolge nun auf dieser Basis zurück. "Mit der gleichen Leistung war der Vorgänger als niedergelassener Arzt nicht auffällig", sagte Velling der "Ärzte Zeitung".

Auch das genehmigte Regelleistungsvolumen sei nicht überschritten worden. "Die Unklarheit der Plausizeiten und zeitaufwändige Gerichtsverfahren zur Klärung rauben uns die Planungsgrundlage für die Patientenversorgung", so Velling weiter. Er kritisiert auch, dass die KV Berlin die geänderten Zeitprofile für angestellte Ärzte nicht vorher angekündigt habe.

Berlin prüft noch

Die KV Bayerns wendet die veränderten Zeitprofile für angestellte Ärzte nach einem Schreiben ihrer Landesaufsicht nicht mehr an. Laut BMVZ nimmt aber die KV Hessen vermehrt Prüfungen nach diesen Kriterien vor. Die KV Berlin setzt die Prüfungen laut BMVZ fort, obwohl die Landesaufsicht bereits Bedenken geäußert hat.

"Die abschließende Stellungnahme der Aufsicht steht noch aus", so der Berliner KV-Vize Dr. Uwe Kraffel zur "Ärzte Zeitung". Geprüft werden nach seinen Angaben angestellte Ärzte in MVZ und in Praxen gleichermaßen nach den Zeiten, die der Zulassungsausschuss genehmigt habe.

"Die aufsichtsrechtliche Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden", teilte die Senatsgesundheitsverwaltung der "Ärzte Zeitung" mit. Sie wartet noch auf eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands.

Der Verband habe mitgeteilt, dass die interne Prüfung des Sachverhalts noch nicht abgeschlossen sei. Die KBV hat sich indes eindeutig positioniert. Sie vertritt die Auffassung, "dass es den KVen freisteht, das eine oder andere Zeitprofil anzuwenden und weitere Kriterien hinzuzuziehen", wie es in dem Schreiben von KBV-Chef Dr. Andreas Köhler an die Senatsgesundheitsverwaltung heißt.

Die Auslegung der Plausi-Richtlinie dahingehend, dass immer die 780-Stunden-Grenze vorrangig anzuwenden sei, widerspreche "einerseits der Intention der Normgeber und andererseits dem Sinn und Zweck der Regelung".

Köhler kündigt in dem Schreiben an, dass die Richtlinie für eine Klarstellung geändert werden soll.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Knackpunkt Plausizeiten

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