Bundesverfassungsgericht

Zweitwohnungssteuer nicht zulasten von Familien

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KARLSRUHE. Benötigen Eheleute aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, sollten sie keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Jedenfalls dürfen Städte zum Nachteil von Ehepaaren keine zusätzlichen Bedingungen in ihre Steuersatzung hineininterpretieren, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 871/13 und 1 BvR 1833/13).

Die Satzung der Stadt Freising bei München sieht für eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen eine Ausnahme von der Steuer vor. Im Fall eines Rechtsanwalts und Familienvaters meinte die Stadtverwaltung allerdings, dies gelte nur bei einer "überwiegenden Nutzung".

Das verstoße gegen den Schutz für Ehe und Familie, entschied das Bundesverfassungsgericht. (mwo)

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