Bundesverfassungsgericht

Zweitwohnungssteuer nicht zulasten von Familien

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Benötigen Eheleute aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung, sollten sie keine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Jedenfalls dürfen Städte zum Nachteil von Ehepaaren keine zusätzlichen Bedingungen in ihre Steuersatzung hineininterpretieren, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 871/13 und 1 BvR 1833/13).

Die Satzung der Stadt Freising bei München sieht für eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen eine Ausnahme von der Steuer vor. Im Fall eines Rechtsanwalts und Familienvaters meinte die Stadtverwaltung allerdings, dies gelte nur bei einer "überwiegenden Nutzung".

Das verstoße gegen den Schutz für Ehe und Familie, entschied das Bundesverfassungsgericht. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldanlage

150 Tage Schwarz-Rot: Wie geht es weiter an der Börse?

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum ein früher Start Vermögen sichert

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wann aktive ETFs sinnvoll sind

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Datenanalyse

NSCLC in Deutschland: Wer wann wie schwer erkrankt

Lesetipps
Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

Ein Hausarzt hört die Brust seines Patienten mit einem Stethoskop ab.

© eyetronic / stock.adobe.com

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?