HINTERGRUND

Transplantations-Beauftragte ohne Rechte, Scheu vor dem Angehörigengespräch - viele Hürden für Organspenden

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Vor wenigen Tagen erregte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin Professor Manfred Weber Aufsehen mit seiner Forderung, daß jeder, der nicht bereit ist Organe zu spenden, auch einen Nachteil in Kauf nehmen müßte, wenn er selbst einmal ein Spenderorgan bräuchte. Doch der Internist weiß wovon er spricht, er hat oft genug Patienten sterben sehen, weil die rettenden Organe fehlten (wir berichteten).

    Oft kommen Spenden nur per Zufall zustande.
   

12 000 Menschen warten in Deutschland auf ein neues Organ, so die Zahlen der Deutschen Stiftung Organspende (DSO). Im Jahr 2003 wurden aber nur 4000 Organe transplantiert. Täglich sterben drei Menschen, weil das rettende Organ fehlt. Das Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 sollte Abhilfe schaffen, hat aber die Organspenden Gestorbener nicht signifikant erhöht, trotz der vorgeschriebenen Meldepflicht der Krankenhäuser.

Was vor allem auf Krankenhausseite getan werden kann, um dem Problem beizukommen, war Thema der Fachtagung "Organtransplantationen - Prozesse gemeinsam verbessern", den die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft und der BKK-Landesverband Niedersachsen/Bremen veranstaltet hat.

Schlechte Organisation verhindert viele Spenden

Das größte Problem ist nicht die mangelnde Spendebereitschaft, sondern sind die Ausführungsprobleme in den Kliniken", sagt Gundolf Gubernatis von der DSO. In der Tat sind bundesweit nur 40 Prozent der Kliniken mit Intensivstationen an der Gemeinschaftsaufgabe Organspende beteiligt, stellte die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" fest. Warum so wenig?

Die Ablaufstruktur in vielen Krankenhäusern blockiert offenbar häufig eine geordnete Organspende im Krankenhaus. Denn außerordentlich komplex sei der Ablauf, wie Wolfgang Ellerbeck, Transplantationsbeauftragter im Evangelischen Krankenhaus in Oldenburg, zeigte. Von der Intensivtherapie am hirntoten Körper, der Hirntoddiagnostik, dem Angehörigengespräch bis hin zur Entnahme-OP - die Organentnahme erfordert Bereitschaft und Sensibilität für das Problem.

Doch die Realität in vielen Krankenhäusern sieht offenbar anders aus: Transplantationsbeauftragte ohne Rechte, Scheu vieler Ärzte vor dem Angehörigengespräch, mangelnde Ressourcen auf den Intensivstationen, Schwierigkeiten, schnell Experten zum Feststellen des Hirntods zu finden, zu wenige Informationen, zu wenig Kommunikation des Themas in die Öffentlichkeit und damit zu wenige potentielle Spender-Patienten. Kurz: Nur wenn einer da ist, der sich kümmert, klappt die Organspende. Andernfalls kommt die lebenswichtige Spende nur per Zufall zustande.

Gubernatis setzt deshalb auf ein niedersächsisches Ausführungsgesetz des TPG, wie es schon vier andere Bundesländer haben. "So ein Gesetz soll nicht die Kliniken unter Druck setzen", sagt er, "aber es könnte strukturieren und die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken bei ihrer Arbeit unterstützen." Die TP-Beauftragten sind die Ansprechpartner in den Kliniken und sorgen dafür, daß potentielle Organspender überhaupt erkannt werden und Platz finden auf der Intensivstation, erarbeiten Richtlinien, koordinieren Intensivtherapie vor der Entnahme und die Angehörigengespräche oder die Öffentlichkeitsarbeit der Klinik.

Volker Behncke, Geschäftsführer der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, mühte sich, die Krankenhäuser aus dem Focus der Kritik herauszubugsieren, kritisierte die DSO und rief nach mehr Geld. Anstelle eines Gesetzes fordert er von der DSO Einlenken im Streit um die Bereitschafts-Konsiliardienste zur Hirntoddiagnostik in Niedersachsen. Die DSO will sie, wie schon in anderen Ländern, nur noch mit einem pauschalierten Betrag von 630 Euro pro Einsatz bezahlen, statt wie bisher über BAT. Damit sei der Bereitschaftsdienst faktisch abgeschafft, kritisiert Behncke.

"Dann müssen wir bei Bedarf nach dem Lasso-Prinzip herumtelefonieren, um ein Expertenteam zusammenzurufen." Zweitens fordert Behncke die Bezahlung der Transplantationsbeauftragten. "Mit Ehrenamtlichkeit ist im Transplantationsgeschehen nichts erreicht", sagt er trotz der Befürchtungen, eine Bezahlung der TP-Beauftragten könnte in ein "Kopfgeld" abgleiten und einen problematischen Anreiz bieten. "Die niedersächsischen Krankenhäuser zu kritisieren, weil etwa nur jedes zweite Organ aus den Kliniken kommt, ist angesichts der derzeitigen logistischen und finanziellen Unterstützung vollkommen fehl am Platze", resümierte Behncke.

Oldenburger Klinik zeigt, wie es funktionieren kann

Das Evangelische Krankenhaus in Oldenburg hat einen Schritt voran getan und gezeigt, wie man diesseits der Debatte um mehr Geld und der Rolle der DSO dem TP-Beauftragten den Rücken stärken kann. In den Richtlinien des Hauses heißt es, der TP-Beauftragte unterstehe direkt dem Vorstand, wird für seine Aufgaben frei gestellt und "ist gegenüber den Ärzten und dem Assistenzpersonal im Rahmen seiner Aufgaben weisungsbefugt".



Spenderausweis haben nur wenige

Nur elf Prozent der Deutschen haben einen Organspendeausweis. Am größten ist die dokumentierte Spendebereitschaft - bei den 30- bis 49jährigen mit 15 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts tns Emnid im Auftrag der Essener Krankenkasse ktpBKK im März dieses Jahres. Befragt wurden 1000 Personen ab 14 Jahren.

Danach besitzen acht Prozent der über 50jährigen einen Organspendeausweis und neun Prozent der 14- bis 29jährigen. Keinen Unterschied gibt es zwischen Frauen und Männern. Einfluß hat dagegen die Schulbildung: Je höher die Schulbildung, desto größer der Anteil der Organspendeausweise. Während nur zwei Prozent der Befragten ohne Lehre einen Ausweis haben, sind es bei Menschen mit Abitur oder Universitätsausbildung 17 Prozent. Im Westen haben mit zwölf Prozent doppelt so viele Menschen einen Organspendeausweis wie im Osten. (iss)

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