Streit um Bevorzugung von Privatpatienten

BERLIN (fst/ble). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Eindruck zurückgewiesen, PKV-Patienten würden bei Transplantation im Vergleich zu GKVPatienten bevorzugt.

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Obgleich nur knapp zehn Prozent der Bundesbürger privat versichert sind, beträgt umgekehrt im Jahr 2005 beispielsweise bei Herztransplantationen der Anteil der GKV-Patienten nur 77 Prozent an der Gesamtzahl der Transplantierten. Ähnlich sieht es bei Lungen- (80 Prozent GKV-Patienten) und Nierentransplantaten (84 Prozent GKV-Patienten) aus.

Der SPD-Abgeordnete Dr. Wolfgang Wodarg sieht in den Zahlen einen Beleg für die Bevorzugung von PKV-Patienten bei der Organverteilung (wir berichteten). Ein Sprecher des BMG sagte, eine Bevorzugung von privat Versicherten lasse sich aus den Zahlen nicht ableiten. Nicht berücksichtigt seien beispielsweise Transplantationen bei Patienten ohne Versicherungsschutz, bei Sozialhilfeempfängern oder Berufssoldaten. Eine Sprecherin des Verbands der privaten Krankenversicherung betonte, die Regelungen zur Organverteilung seien "völlig unabhängig vom Versichertenstatus".

Dagegen sind für Wodarg "die Zahlen des Ministeriums nicht plausibel". "Die Morbidität ist bei Privatpatienten geringer als bei Kassenpatienten", sagte Wodarg zur Begründung. Dennoch werden PKV-Patienten nach seiner Ansicht "aus dem begrenzten Spendeaufkommen bevorzugt bedient". Der Bundestag werde sich mit den Strukturen der Transplantationsmedizin nochmals beschäftigen müssen, forderte Wodarg. Ein konkreter Änderungsantrag liege aber noch nicht vor

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