Krankenkasse muß IvF-Kosten mittragen

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STUTTGART (ddp). Krankenkassen müssen auch bei Frauen über 40 Jahren Kosten für eine In-vitro-Fertilisation (IvF) erstatten. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.

Nach Angaben des Gerichts hatte sich die Frau drei Monate nach ihrem 40. Geburtstag einer In-vitro-Fertilisation unterzogen. Die Behandlung kostete knapp 5500 Euro. Die Kasse lehnte die Erstattung ihres Anteils an den Kosten wegen nicht hinreichender Erfolgsaussichten ab.

Die Richter stellten in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil fest, daß die organisch bedingte Sterilität eine Krankheit sei und folglich eine Leistungspflicht der Kasse bestehe.

Az.: 17 K 2917/04

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