Weniger Asthmanotfälle

Rauchverbot lässt Kinder aufatmen

Mit dem Rauchverbot in öffentlichen Räumen sinkt nicht nur die Herzinfarktrate. Auch Kinderlungen profitieren: Seit Einführung des Gesetzes nimmt die Zahl der Asthmanotfälle drastisch ab, wie eine englische Studie eindrucksvoll belegt.

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Cleveres Kerlchen.

Cleveres Kerlchen.

© zeljko santrac / fotolia.com

LONDON. Seit 2007 darf in England in öffentlichen Räumen nicht mehr geraucht werden. Nicht nur die Zahl der Herzinfarkte ist seitdem gesunken. Auch die Situation der Kinder hat sich deutlich verbessert, seit sie in Lokalen, öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Transportmitteln nicht mehr dem Qualm der Erwachsenen ausgesetzt sind.

Eine britische Studie bestätigt dies jetzt erneut. Grundlage der Erhebung waren Klinikdaten von Asthmapatienten bis 14 Jahren, die von April 2002 bis November 2010 in einer englischen Notaufnahme behandelt wurden (Pediatrics 2013; online 21. Januar).

In dem gesamten Studienzeitraum wurden 217.381 Kinder als Asthmanotfall in einer Klinik vorgestellt, rund 87 Prozent von ihnen stammten aus städtischer Umgebung. Vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes war die Zahl der Behandlungen, die im Herbst jeweils einen Höchststand erreichte, jährlich um 2,2 Prozent gestiegen.

Direkt nachdem die neue Bestimmung wirksam wurde, reduzierte sich die Rate kindlicher Asthmanotfälle um 8,9 Prozent. Im ersten Jahr sank die Zahl der Klinikeinweisungen um 12,3 Prozent und fällt seither weiter um jährliche 3,4 Prozent.

Mehr Rücksicht - gesündere Kinder

Befürchtungen, dass Raucher nach dem Verbot in öffentlichen Räumen nun ihre Wohnungen stärker unter Qualm setzen und damit die Familienangehörigen stärker belasten würden, haben sich offenbar nicht bestätigt - im Gegenteil.

Mit diesem Erfolg für die Kindergesundheit steht England nicht allein da. Schottland etwa berichtet über eine jährliche Reduktion von 18,2 Prozent und Arizona über 22 Prozent weniger Notfallbehandlungen von Kindern mit Asthma, seit der Nichtraucherschutz gilt.

Auch in Deutschland trat 2007 ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, das das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Transportmitteln sowie Gesundheits-, Bildung-, Kultur- und Sporteinrichtungen untersagt.

Das Rauchverbot in Gaststätten allerdings wird hierzulande durch die einzelnen Bundesländer geregelt und unterscheidet sich innerhalb der Länder noch erheblich. Die Spannbreite reicht von einem totalen Rauchverbot wie etwa in Bayern über separate Raucherräume bis hin zur Raucherlaubnis in Einraumgaststätten sowie in ausgewiesenen Raucherlokalen.

Dabei könnten sich konsequent rauchfreie Gaststätten im ganzen Land nicht nur für die Kinder lohnen. Die Diskussion hierzu bleibt hitzig. (St)

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