Kommentar zu forensischen Gutachten

Lohnender Blick ins Gehirn

Von Thomas Müller Veröffentlicht:

Es sind Fälle wie die des Gustl Mollath oder eklatante Fehlurteile wie das zum Lehrer Horst Arnold, die Zweifel am System der forensischen Gutachten säen: Arnold saß Jahre wegen Vergewaltigung im Knast, um später wegen erwiesener Unschuld freigesprochen zu werden.

Der Gutachter hatte dem Unschuldigen attestiert, dass auch in Zukunft Straftaten von ihm zu erwarten seien. Arnold ist inzwischen tot, seine Existenz wurde vernichtet, sein Gutachter darf aber weiterhin über fremde Schicksale entscheiden.

Natürlich sind auch Gutachter Menschen und machen Fehler, doch ein Rechtsstaat sollte alles Erdenkliche tun, um Fehlerquellen zu minimieren, wenn es um das Leben und die Existenz anderer geht, vor allem dann, wenn die Frage nach der Sicherungsverwahrung ansteht. Hier wären objektivere Kriterien wünschenswert.

Tatsächlich kann ein Blick ins Gehirn per fMRT psychopathisches Verhalten bereits recht gut aufdecken. Sicher, die Methode muss noch gründlicher validiert werden, bevor man sie in der Forensik einsetzt, sie kann auch nicht das Urteilsvermögen erfahrener Gutachter ersetzen, wäre aber eine gute Ergänzung.

Ließe sich damit das eine oder andere Fehlurteil verhindern, wäre es die Mühe jedenfalls wert, die Bildgebung in der Forensik zu etablieren.

Lesen Sie dazu auch: Gefängnisstudie: Psychopathen-Test per MRT

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