Urlaub ohne Schmerzen

Gerade Patienten mit chronischen Schmerzen tut ein Tapetenwechsel häufig gut, um Distanz zur Erkrankung zu gewinnen. Neue Eindrücke von Landschaften und Kultur verbessern die Stimmung und das körperliche Wohlbefinden.

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Viele Betroffene trauen sich aber erst gar nicht, die Koffer zu packen. Sie befürchten Reisestreß als Auslöser einer neuen Schmerzattacke, Zollprobleme bei der Mitnahme von Medikamenten oder mangelnde ärztliche Betreuung am Urlaubsort. Doch prinzipiell sind alle Schmerzpatienten reisefähig. Bei guter Planung zusammen mit dem Arzt ist eine gute Versorgung mit Analgetika selbst an fernen Urlaubsorten problemlos möglich.

Der Schmerztherapeut Dr. Dietrich Jungck aus Hamburg rät zum Beispiel, den Analgetikabedarf nicht zu knapp zu kalkulieren. Denn Durchfall, Erbrechen, aber auch eine ungeplante Reiseverlängerung durch einen Streik oder Unwetter, könnten den Bedarf erhöhen.

Zudem sollten auch im Urlaub therapiebegleitende Maßnahmen wie TENS oder Entspannungsübungen fortgesetzt werden. Meist dürfen Medikamente in der benötigten Menge mitgenommen werden, ohne daß bei einer Polizeikontrolle Probleme befürchtet werden müssen.

Das gilt auch für stark wirksame Opioide, sofern sie nicht der Betäubungsmittelverordnung unterliegen. Dafür muß meist ein besonderes Formular ausgestellt werden. Empfehlenswert ist auch die Mitnahme eines Opioidausweises (gibt es etwa bei der Schmerzliga).

Auch mit Hilfe eines kompetenten Reisebüros lassen sich zusätzliche Belastungen vermeiden, indem das Reisebüro einen möglichst streßfreien Start plant und Urlaubsstätten auswählt, die auf die Bedürfnisse der Patienten zugeschnitten sind, etwa auf Aufzüge im Hotel achtet und auf gut zugängliche Schwimmbäder.

Bei bestimmten Analgetika ist eine Bescheinigung nötig

Viele Patienten mit chronischen Schmerzen sind auf Analgetika angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Bei richtiger Vorbereitung ist die Mitnahme solcher Opioide auch ins Ausland problemlos möglich. Bei einem Urlaub bis zu 30 Tagen in einem Mitgliedstaat des Schengener Abkommens muß dazu deren medizinische Notwendigkeit dokumentiert werden.

Dazu gibt es vorgefertigte Bescheinigungen. Das Formular ist bei der Bundesopiumstelle in Bonn erhältlich, wird vom Arzt ausgefüllt und muß vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Es kann auch direkt aus dem Internet heruntergeladen werden.

Bei Reisen in andere Länder sollte eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitgenommen werden mit Angaben über Einzel- und Tagesdosen der Medikamente sowie zur Reisedauer.

Außerdem ist es ratsam, noch in Deutschland beim nächst gelegenen Konsulat die genauen Richtlinien des Urlaubslandes zu erfragen. Denn es bestehen keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln zum medizinischen Bedarf. (run)

Das Formular zur Mitnahme von Betäubungsmitteln gibt es im Web etwa unter www.forum-schmerz.de, "Patienten-Service", oder unter www.stk-ev.de



Tips zur Reisemedikation

Besondere Angaben zur Haltbarkeit und Lagerung von Analgetika sollten vorab mit den Patienten besprochen werden. So können Patienten auch Tilidin/Naloxon problemlos in den Urlaub mitnehmen, wenn sie die Arznei nicht über 25 Grad lagern. Triptane vertragen keine Hitze über 30 Grad.

Die meisten Opioid-Pflaster wiederum werden weder durch Baden, Duschen noch Schwimmen beschädigt. Starke Hitze (Sauna) ist aber zu vermeiden. Die Pflaster sollten nicht auf schweißfeuchte Haut geklebt werden oder auf Stellen, die zuvor mit Sonnencreme behandelt wurden, sonst kleben die Pflaster nicht gut.

Ins Handgepäck gehört immer die Telefonnummer des Schmerztherapeuten und eine ausreichende Medikation für vier Tage, falls etwa das Reisegepäck erst verspätet im Hotel eintrifft.

Patienten, die Reisen mit Zeitverschiebung unternehmen, sollten eine zweite Uhr mitnehmen, um die richtigen Einnahmeabstände einzuhalten.

Damit es mit TENS-Geräten keine Irritationen am Zoll gibt, sollten sie als notwendige medizinische Geräte deklariert sein.

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