KV Berlin wehrt sich gegen Fernseh-Bericht

BERLIN (ami). Die KV Berlin hat sich erfolgreich gegen die Berichterstattung des ZDF-Magazins "Frontal 21" gewehrt. Vor dem Landgericht Berlin erstritt sie eine einstweilige Verfügung, die dem Sender verbietet, bestimmte Passagen zu wiederholen.

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Unter dem Titel "Milliardenbetrug leicht gemacht - mangelnde Kontrollen bei Arztrechnungen" hatte das Magazin "Frontal 21" am 1. August unter anderem behauptet, ein Neurologe aus Berlin stehe vor dem Ruin. "Weil er seine Patienten bestmöglich behandelt, fordert die KV von ihm 69 000 Euro zurück", hieß es in der Sendung. Die Wiederholung dieser Aussage hat das Landgericht Berlin nun verboten.

    TV-Magazin soll KV ins falsche Licht gerückt haben.
   

Der Sender habe mit einer falschen Darstellung den Eindruck erweckt, die KV wolle sich durch ungerechtfertigte Forderungen bei niedergelassenen Ärzten bereichern, erklärt die KV Berlin. Außerdem habe das Fernseh-Magazin versucht, der KV die Schuld für Probleme in der Patientenversorgung zu geben, die sie nicht selbst zu verantworten habe.

Das für Arzneimittel zuständige Vorstandsmitglied der KV Berlin, Burkhard Bratzke, wies die Behauptung des TV-Magazins als "schlichtweg falsch" zurück. Nicht die KV, sondern der Prüfungsausschuß fordere das Geld zurück. Die Summe käme - wenn überhaupt - den Krankenkassen und nicht der KV zugute.

Doch bislang sei noch nicht einmal endgültig entschieden, ob der Arzt den geforderten Regreßbetrag überhaupt an die Krankenkassen zahlen müsse. Diese Aussagen des TV-Magazins seien "pure Meinungsmacherei", so Bratzke.

In Sendung hieß es weiter: "Der Neurologe verschreibt dem Patienten ein teures Medikament und Therapiesitzungen. Die Therapie ist erfolgreich. Doch das schert die KV wenig. Sie zahlt dem Arzt nur einen Bruchteil." Auch diese Formulierung darf das ZDF-Magazin nicht wiederholen.

Bratzke wies darauf hin, daß die Aussage nicht der Wahrheit entspreche, da die KV keine Medikamente bezahlt.

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