Fahrgastrechte gelten jetzt europaweit

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NEU-ISENBURG (eb). Am 3. Dezember treten europaweit gültige Fahrgastrechte der Bahnen in Kraft. "Fahrgäste haben nun im grenzüberschreitenden Verkehr gesicherte Rechte und können diese im Heimatland geltend machen, in dem sie ihre Fahrkarte gekauft haben," erklärt Rechtsexperte Rainer Engel vom Fahrgastverband PRO BAHN. Bei Verspätungen von einer Stunde sei etwa ein Viertel des Reisepreises zu erstatten. In Deutschland gelten die Rechte seit Ende Juli.

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