Klinikhaftung

Kein Ersatz für Zahnprothese nach dem Tod

Veröffentlicht:

OSNABRÜCK. Wenn nach dem Tod eines Klinikpatienten dessen Zahnprothese nicht mehr auffindbar ist, können die Erben keinen Schadenersatz verlangen.

Solch ein Anspruch ist zweckgebunden und bestünde nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung der Prothese, entschied das Landgericht Osnabrück.

Im Streitfall verschwand die Zahnprothese des Vaters der Klägerin während eines Klinikaufenthalts im Sommer 2017. Der Mann war geistig erheblich eingeschränkt, so dass er – zumal ohne Zähne – über den Verbleib des Zahnersatzes keine Auskunft geben konnte.

Als der Vater kurz darauf starb, verlangte die Erbengemeinschaft für die verlorene Zahnprothese 6055 Euro Schadenersatz – etwa Zweidrittel des Neupreises.

Die Klinik habe ihre „Obhutspflicht“ verletzt. Doch die Klinik muss nicht zahlen, so das Landgericht. Letztlich gehe es beim Verlust einer Prothese um eine Kompensation für fortdauernde Beeinträchtigungen.

Solch ein Entschädigungsanspruch sei aber zweckgebunden und bestehe nur für den Fall einer tatsächlichen Neuanfertigung. Dies scheide nach dem Tod des Mannes aber aus. (fl/mwo)

Az.: 7 O 1610/18

Mehr zum Thema

Kommentar

Alarmstufe rot in der Notaufnahme

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperiment: Neuer Signalweg identifiziert

Essen in Sicht? Die Leber ist schon aktiv!

Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen