TIPP DES TAGES
Teure Verzugszinsen lassen sich vermeiden
Freiberufler sollten genau darauf achten, dass sie mit der Begleichung ihrer Rechnungen nicht in Verzug geraten. Zum einen sparen sie sich viel Ärger und einen Eintrag bei einer Wirtschaftsauskunftei, zum anderen auch einiges an Geld.
Denn im Verzugsfall kann ihr Vertragspartner auf den nun gültigen Basiszinssatz von 0,37 Prozent weitere acht Prozentpunkte aufschlagen, sodass sich die Verzugszinsen auf 8,37 Prozent belaufen.
Bei einer Schuld von 2500 Euro und einem Verzug von 60 Tagen zahlen Ärzte rund 36 Euro an Strafzinsen.
In Verzug geraten sie, wenn sie die gesetzte Zahlungsfrist verstreichen lassen oder - bei Fehlen einer Frist - 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.