Tipp des Tages
Gutschein darf nun Euro und Cent nennen
Gutscheine gelten nun auch dann als steuerbefreiter Sachbezug, wenn ein Höchstbetrag in Euro angegeben ist.
Bislang durfte es nur eine Mengenangabe wie etwa 25 Liter Benzin sein.
Aber Vorsicht: Der Wert des Gutscheins von 44 Euro pro Monat darf nach wie vor nicht überschritten werden.