KOMMENTAR

Unklare Regeln fürs Handgepäck

Von Ursula Gräfen Veröffentlicht:

Wichtig für die Sicherheit, aber lästig für Flugpassagiere sind die neuen Vorschriften fürs Handgepäck. Für chronisch Kranke können sie zudem problematisch sein. Denn die Regeln betreffen auch die Mitnahme von Medikamenten in flüssiger Form. Natürlich kann keine Airline ihren Passagieren verbieten, Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, an Bord mitzunehmen. Doch die Patienten müssen beweisen, daß die Arzneien wirklich nötig sind.

Aber das ist schon das einzig Klare an den neuen Regeln. Alles andere ist unklar. Etwa, wie viele Arzneien man dabei haben darf. Chronisch Kranken wird empfohlen, ihren ganzen Arznei-Reisevorrat im Handgepäck zu verstauen. Geht das jetzt noch?

Reisemediziner könnten zur Zeit ihren Patienten nur raten, sich einen Tag vor der geplanten Reise bei ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen, was erlaubt ist, so das Centrum für Reisemedizin (CRM). Denn das wird je nach Airline und Land unterschiedlich gehandhabt.

Hausärzte sollten sicherheitshalber ein Attest über mitgeführte Arzneien ausstellen. Aber ob das was nützt, kann nicht garantiert werden. Reisende chronisch Kranke müssen sich auf Diskussionen mit Sicherheitsbeamten einstellen. Und darauf, daß sie ihre flüssigen Medikamente vor der Beamten probieren müssen.

Wem das zu stressig oder zu ungewiß ist, dem rät das CRM, seine Flugreise erstmal zu verschieben. Bis die neuen Vorschriften klar und einheitlich sind. Dazu laufen bereits Gespräche auf internationaler Ebene.

Lesen Sie dazu auch: Arzneien im Handgepäck - da ist vieles unklar

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