Nichtraucher-Flickenteppich erzürnt Krebsexperten

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Raucherkneipe in Rheinland-Pfalz: Krebsexperten fordern ein Ende der in verschiedenen Ländergesetzen verabschiedeten Ausnahmeregelungen.

Raucherkneipe in Rheinland-Pfalz: Krebsexperten fordern ein Ende der in verschiedenen Ländergesetzen verabschiedeten Ausnahmeregelungen.

© Foto: imago

BERLIN (ble). Raucherklubs, Absauganlagen, Sonderregeln für inhabergeführte Kneipen: Die in den vergangenen Monaten in Kraft getretenen landesgesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz lassen nach Ansicht von Krebsexperten zu viele Schlupflöcher zu.

Von einem umfassenden Raucherschutz könne in Deutschland keine Rede sein, klagte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums, Professor Otmar Wiestler gestern in Berlin. Dabei seien die Folgen des Rauchens eindeutig belegt. So gebe es pro Jahr in Deutschland zwischen 100 000 und 150 000 direkt auf das Rauchen zurückführbare Todesfälle. Die Zahl der Toten durch Passivrauchen bezifferte er mit 3300.

Um das zu ändern, forderte er die große Koalition zu einem erneuten Anlauf für eine bundeseinheitliche Regelung auf. Vor zwei Jahren waren Überlegungen auf Bundesebene aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Regierung zurückgestellt worden.

Wiestler stützt sich bei seiner Forderung auf ein vom dkfz in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das der Kölner Staatsrechtler Professor Klaus Stern vorstellte. Danach habe der Bund mit der letzten Föderalismusreform erweiterte Kompetenzen erhalten: So könne er jetzt Maßnahmen gegen gemeingefährliche Krankheiten ergreifen, ohne dass diese übertragbar sein müssen. Zudem habe er jetzt die Kompetenz über das "Recht der Gifte und Genussmittel". Dieses konkurriere nicht mit der Länderhoheit über die wirtschaftlichen Aspekte des Gaststättenwesens, sagte er. Auch beim Arbeitsschutz, so Stern, habe der Bund eine eigene Gesetzgebungskompetenz.

Für Wiestler ist eine bundeseinheitliche Regelung vor allem mit Blick auf die nach seinen Angaben weit über eine Million Angestellten in der Gastronomie dringend geboten. Anders als Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen und auch Gäste könnten sie sich nicht vor dem Rauch schützen, zumal viele von ihnen in prekären Arbeitsverhältnissen steckten. Auch arbeiteten regelmäßig etwa 7000 Schwangere in den Gaststätten, fügte er an.

Nach den Worten der Krebsexpertin Dr. Martina Pötschke-Langer müssen Gastwirte nicht mit langfristigen Umsatzrückgängen durch die Nichtrauchergesetze rechnen. So zeigten internationale Erfahrungen, dass sich die Einnahmen nach einer gewissen Zeit wieder stabilisierten und zu sichereren Arbeitsplätzen beitrügen. Der von den Gastwirten beklagte Umsatzrückgang sei bereits seit Jahren zu beobachten und keine Folge der Gesetze, sondern Ergebnis eines wachsenden Gesundheitsbewusstseins der Bürger. Die Leute gingen eben "nicht mehr in stinkende Kneipen, sondern sie bevorzugen lichte, luftige Bars", so Pötschke-Langer.

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