Arzneifälschungen: Internisten wollen Stopp für Versandhandel mit Rezept-Arzneien

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BERLIN (HL). Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin spricht sich dafür aus, den Versandhandel für rezeptpflichtige Arzneimittel generell zu verbieten. Sie schließt sich damit einer Forderung der Organisationen von Offizin-Apothekern an.

Begründet wird dieser Vorstoß damit, dass Patienten nicht erkennen können, ob es sich bei einer InternetApotheker um eine in Deutschland zugelassene und damit legale Versandhandels-Apotheke handelt oder um einen dubiosen Arzneimittel-Händler im Ausland.

Insbesondere von diesen ausländischen Händlern und ihren via Internet verbreiteten Angeboten stammen Arzneimittelfälschungen. Sie betreffen zu einem großen Teil Lifestyle-Arzneimittel, inzwischen aber auch Medikamente gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Infektionen und psychiatrische Erkrankungen, so Professor Ulrich Fölsch bei einem Symposion der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin in Wiesbaden.

Er forderte seine Kollegen deshalb auf, ihren Patienten unbedingt zum Kauf von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in der konventionellen Apotheke zu raten. Dort sei die Gefahr, ein gefälschtes Arzneimittel zu bekommen, am geringsten. Hingegen seien 40 Prozent der Arzneien, die via Internet angeboten werden, in irgendeiner Weise gefälscht.

Massive Sorgen bereitet das auch der Pharma-Industrie. "Das Geschäft mit Arzneifälschungen ist lukrativer als der Drogenhandel, wenn man bedenkt, dass ein Kilo Viagra 90 000 Euro kostet", sagt Dr. Franz Josef Wingen von Bayer Health Care.

Die forschende Industrie, die primär von Fälschungen betroffen ist, hat deshalb auf der europäischen Ebene eine technische Lösung entwickelt, die zumindest die legalen Vertriebswege vor Fälschungen schützen könnte. Im ersten Schritt sollen Arzneimittel einen Data Matrix Code erhalten: er gibt Auskunft zu dem Produkt, der jeweiligen Charge und zum Verfallsdatum.

Im zweiten Schritt soll jedes einzelne Arzneimittel auf seiner Packung eine Seriennummer - genau wie bei einer Banknote - bekommen. Damit wäre jedes Fertigarzneimittel ein Unikat. Aufgrund dieser Seriennummer ist der Vertriebsweg eines jeden Medikaments feststellbar, außerdem seine Identität. Das heißt: Taucht eine Seriennummer auf, die nicht vom Hersteller in eine Datenbank eingegeben ist, oder taucht diese Seriennummer doppelt auf, so würde es sich um eine Fälschung handeln.

Dieses Sicherheitskonzept würde bedeuten, so Michael Dammann vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller, dass nicht mehr an der Verpackung eines Arzneimittels manipuliert werden dürfte. Dem Geschäft der Re- und Parallelimporteure würde damit der Boden entzogen. Um dies durchzusetzen, gibt es inzwischen eine Initiative des deutschen EU-Kommissars Günter Verheugen, in dessen Ressort auch die Arzneimittelindustrie fällt.

Vom Phänomen der Arzneimittelfälschungen könnten insoweit zwei Gruppen profitieren: die konventionellen Offizin-Apotheker, die nicht mehr den Wettbewerb des derzeit legalen Versandhandels fürchten müssten, und die international tätigen Pharma-Unternehmen, für die die Re- und Parallel-Importe ein ständiges Ärgernis sind.

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