Honorarbereinigung durch Selektivverträge - wie viel Wettbewerb vertragen die KVen?
Nicht rechtswirksam sei der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Honorarbereinigung als Folge von Selektivverträgen, sagt die KBV. Per Ersatzvornahme soll das Bundesgesundheitsministerium nun verhindern, dass Ärzten, die nicht an Selektivverträgen teilnehmen, Honorar weggenommen werden kann. Doch was zunächst plausibel klingt, ist bei näherer Betrachtung doch nicht so fair.