Bestattungsrecht im Südwesten reformiert
Stuttgart (mm). Mit dem neuen baden-württembergischen Bestattungsrecht erhalten Eltern, die ein Kind durch eine Frühgeburt verlieren, nun ein Recht zur Beerdigung ihres Kindes. Das gilt auch für gestorbene Kindern mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm. Der Landtag stimmte der Novellierung des im Kern noch aus dem Jahr 1970 stammenden Gesetzes zu. Auch auf die Bestattungskultur anderer Religionen soll künftig stärker Rücksicht genommen werden.