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Spice und Co. sollen komplett verboten werden

BERLIN (sun). Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), will den Kampf gegen synthetische Drogen verschärfen.

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"Synthetische Drogen sind nach Cannabis die am häufigsten konsumierten illegalen Substanzen in Deutschland", sagte Dyckmans anlässlich ihrer Jahrestagung "Der Stoff aus dem Chemielabor. Speed, Spice und Co."

15.000 Erwachsene nehmen regelmäßig Amphetamine ein

Etwa zwei Millionen Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren hätten bereits irgendwann in ihrem Leben Amphetamine (Speed) konsumiert, etwa 15.000 Erwachsene nähmen diese regelmäßig ein.

Zudem hätten bereits 400.000 Erwachsene schon einmal neue synthetische Substanzen, also Spice-ähnliche Produkte wie Räuchermischungen oder auch Badesalze, probiert. Aus Sicht Dyckmans ein bedenklicher Trend.

"Risiken werden von vielen unterschätzt"

"Die unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken dieser Substanzen werden von vielen Konsumenten unterschätzt", warnte die Drogenbeauftragte.

Dass Badesalze und Räuchermischungen mit den synthetischen Substanzen im Handel käuflich zu erwerben seien, heiße nicht, dass man sie unbedenklich konsumieren könne, so Dyckmans. Daher wolle die Koalition sowohl die Prävention als auch die strafrechtliche Bekämpfung der Stoffe verstärken.

So einfach sei das jedoch nicht: Die neuen synthetischen Drogen unterlägen bisher - trotz des hohen Gefahrenpotenzials - nur unzureichend der rechtlichen Kontrolle, betonte Professor Dieter Rössner von der Universität Marburg.

Verbot ganzer Stoffgruppen angedacht

Das Verbot einer konkreten synthetischen Substanz im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) könne derzeit erst nach einem aufwändigen Verfahren erreicht werden. "So entsteht ein Wettlauf zwischen immer neuen Varianten der Substanz und deren Verbot", so Rössner.

Abhilfe soll künftig ein Verbot ganzer Stoffgruppen im BtMG schaffen. Damit würden auch chemische Varianten des Stoffes verboten.

Das hätte jedoch einen Haken: Die Forschung im Medizinbereich könne davon auch beeinträchtigt werden, so Rössner. Daher sei geplant, nur den Tatbestand des "absichtlichen Missbrauchs" zu bestrafen.

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