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FDP fordert Reform des Tierseuchengesetzes

BERLIN (dpa). Die FDP fordert eine grundlegende Reform des Tierseuchengesetzes, um das Krisenmanagement bei neu auftretenden Erregern zu beschleunigen.

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Es sei "ein viel zu schwerfälliges Verfahren", dass Anzeigepflichten dafür heute nur gemeinsam mit dem Bundesrat eingeführt werden könnten, sagte die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel Happach-Kasan, der Nachrichtenagentur dpa.

Der Bund müsse die Möglichkeit erhalten, dies per Eilverfahren zunächst allein zu regeln. Wegen des globalen Handels dürften künftig öfter in Deutschland unbekannte Krankheiten auftreten, wie gerade das Schmallenberg-Virus bei Schafen und Rindern.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte in der vergangenen Woche die Einführung einer Meldepflicht für das Virus angekündigt, das sich bereits in mehreren Bundesländern ausbreitet.

Eine entsprechende Verordnung soll der Bundesrat Ende März beschließen, dann könnte sie in Kraft treten. So sollen Labore verpflichtet werden, nachgewiesene Fälle zu melden, damit Veterinärbehörden die Ausbreitung besser beobachten und bekämpfen können.

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 31.01.201221:16 Uhr

"Seuchen-Verbreitung"

Da sollte man wohl auch gerade beim Deutschen Tierseuchengesetz und seinen zahlreichen Verordnungen und Durchführungsbestimmungen "eindämmend" beginnen, und zwar mit der vielzitierten De-Regulierung.
In der deutschen Amtssprache sollte vor allem mehr sachliche Klarheit erzeugt werden und die Detail-Bevormundung auf das Grundsätzliche reduziert werden, damit der jeweilige Einzelfall durch die Hygiene-Experten vor Ort angemessen beurteilt und gemaßregelt werden kann. Schließlich gelten im Prinzip für die Sanierung und Eindämmung von ansteckenden Krankheiten immer wieder der Vollzug derselben hygienischen und präventiven Grundsätze, allerdings unter verschiedenen lokalen Bedingungen und Umständen.
Die derzeitigen tierseuchen-rechtlichen Texte nehmen auf dem Regal des Amtstierarztes immerhin gut 2.000 Seiten in Anspruch.
Dazu kommen auf Grund des Föderalismus noch einmal jede Menge ministerielle Landes-Erlasse, je nach verkündeter realer oder auch nur fiktiver "Seuchenlage" und der Verordnung entprechender "Bekämpfungs-Maßnahmen".
Die z.Z. unsinnige Behauptung, daß der sog. "Klimawandel" (sprich: die geringfügige, globale Verschiebung von Klimazonen) auch die "Ausbreitung" von bisher unbekannten Tropenkrankheiten bei uns bedeuten würde, ist ebenso absurd, wie den globalen Handel dafür verantwortlich zu machen.
Die derzeitigen Veterinärbestimmungen für die Einfuhr von lebenden Tieren oder Produkten tierischen Ursprungs in die Europäische Union reglementieren die betroffenen Importeure außerordentlich und lassen die relevanten internationalen Warenströme an den EU-Grenzkontrollen nur noch im Stau hygienisch-kontrolliert passieren.
Bei oftmals auch nur formellen Vertößen wird seitens der Kontroll-Behörden (Amtstierärzte oder Zollbeamte) meistens rigide entschieden, was nicht selten zur Zurückweisung oder sogar zur Vernichtung der lebenden Sendung oder behandelten Ware aus vermeintlich "tierseuchen"-rechtlichen Gründen geschieht.
Nach m.E. sollte das Infektionsschutzgesetz uns Veterinären in seinen relativ knappen und lesbaren Bestimmungen Vorbild sein.
Darin kennt man z.B. nicht die Unterscheidung von Melde- und Anzeigepflicht.
Es gibt dort auch keine fiktiven "neuen und neuartige" Infektionskrankheiten, sondern nur solche, die als tatsächlich übertragbare Krankheiten wegen ihrer realen Dauer-Verbreitung eine öffentliche Bedeutung haben.
Als Beispiel dafür gilt u.a., daß die erworbene Immunschwäche (AIDS/SIDA) niemals in´s "Bundes-Seuchengesetz" aufgenommen wurde, wohingegen die epidemiologisch unbedeutende BSE der Rinder in´s "Tierseuchengesetz" ruck zuck verewigt worden ist und daraus gigantische "Bekämpfungs-Maßnahmen" abgeleitet wurden...
Dr. med. vet. Hort Grünwoldt (Amtstierarzt i.R./Frankfurt a.M.) aus Rostock

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