Kammer im Norden erhält Sitz im neuen Landesgremium
Kammer-Chef Dr. Bartmann sieht in Schleswig-Holstein gute Chancen auf Impulse für die Versorgung der Zukunft.
Veröffentlicht:BAD SEGEBERG. Das neue Landesgremium zu regionalen Versorgungsfragen im Norden hat nach Ansicht von Schleswig-Holsteins Kammerpräsident Dr. Franz Bartmann gute Chancen auf tragfähige Kompromisse.
Die Landesärztekammer und die Psychotherapeutenkammer sind - obwohl im Gesetz nicht ausdrücklich als Beteiligte erwähnt - im Norden mit jeweils zwei Sitzen vertreten.
Laut Bundesgesetz setzen sich die Landesgremien aus Vertretern des Landes, der KV, der Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft zusammen. Neben Schleswig-Holstein haben auch einige andere Bundesländer das Gremium um weitere Beteiligte ergänzt.
Bartmann setzt in dieser Runde auf den Kooperationswillen der Akteure, wenn es um regionale Fragen der Gesundheitsversorgung geht. Die Kooperationsbereitschaft der verkammerten Heilberufe ist nach seinen Erfahrungen zwischen Nord- und Ostsee deutlicher ausgeprägt als in anderen Ländern.
"Und auch mit der anderen Seite der Selbstverwaltung, Kassen und dem Medizinischen Dienst, kann man im Norden nicht nur reden, sondern auch zu einvernehmlichen Lösungen kommen", sagte Bartmann.
Gesamtkonzept sol geschmiedet werden
Zugleich plädierte er dafür, Gruppen jenseits der klassischen Selbstverwaltung in Versorgungsfragen einzubeziehen. Auch diese Gruppierungen und Verbände müssten in irgendeiner Form beteiligt werden.
"Das heißt praktisch, dass das zu gründende Landesgremium angewiesen ist auf Zuarbeit von- und Zusammenarbeit mit Experten aus unterschiedlichen Versorgungsbereichen und Sektoren, die institutionell an das Landesgremium adaptiert sind", so Bartmann.
Förderlich wäre aus seiner Sicht eine Einbettung von Einzelaktivitäten in ein Gesamtkonzept. Dies betrifft auch inhaltliche Fragen zur Finanzierung, zur Leistungssteuerung und Priorisierung, die nach Meinung Bartmanns über ein Gesamtkonzept positiv im Bewusstsein der Bevölkerung verankert werden könnten.
In diesem Zusammenhang machte Bartmann erneut deutlich, dass Selbstverwaltung nicht den Eindruck erwecken dürfe, es gehe ihr ausschließlich um die Wahrung von Besitzständen und die Verhinderung von Veränderungen.