Bundestagsausschüsse

Blutwäsche und Babyklappen

Gesundheitspolitische Themen haben Konjunktur in Berlin - zumindest am heutigen Montag. Ein Thema: Der Petitionsausschuss berät über den geplanten Aderlass bei der Dialysevergütung.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Blutwäsche in der Dialysepraxis ist Gegenstand einer Petition an den Bundestag.

Blutwäsche in der Dialysepraxis ist Gegenstand einer Petition an den Bundestag.

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BERLIN. Gleich vier Ausschüsse des Bundestages beschäftigen sich am Montag mit gesundheitspolitischen Themen.

Petitionsausschuss. Keine Kürzung der Sachkostenpauschale in der Dialyse. Das ist der Kern der Petition des Internisten Dr. Gerd Gerke, die zwischen dem 4. April und dem 2. Mai knapp 70.000 Menschen unterzeichnet haben.

Die Petition richtet sich gegen eine Entscheidung des Bewertungsausschusses von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband, die Dialysesachkosten in zwei Schritten abzusenken.

Geplant ist voraussichtlich, die Kosten von derzeit rund 520 Euro pro Woche um zwölf Prozent zu verringern. So sollen rund 180 Millionen Euro eingespart werden.

Für die Petenten, darunter auch die Bundestagsabgeordneten Lars Lindemann und Holger Krestel (FDP), ist dies ein Unding. Die Dialyse sei bei "terminal niereninsuffizienten Patienten eine für die Erhaltung des Lebens unverzichtbare und darum notwendige Therapie", heißt es in der Begründung des Antrags.

Weiter zu Lasten von Patienten und von in der Nephrologie tätigen Ärzten und Pflegepersonal zu sparen, sei falsch.

Arbeit und Soziales. Anträge aller im Bundestag vertretenen Fraktionen zu psychischen Belastungen der Menschen am Arbeitsplatz behandelt dieser Ausschuss. Dass es diese Belastungen gibt, darin sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig.

Eine Anti-Stress-Verordnung, wie von der Opposition gefordert, lehnen die Arbeitgeber jedoch als kontraproduktiv ab. Sie setzen auf die bereits geltenden Arbeitsschutzregelungen.

Familienausschuss. Der Ausschuss befasst sich in einer Anhörung mit den Hilfen für Schwangere und den Regelungen zur vertraulichen Geburt. Aus Sicht von Medizinern bietet der Gesetzentwurf keine Handhabe zur Bewertung der bisherigen anonymen Geburt als illegal.

Kritisiert wird ferner, dass die umstrittenen Babyklappen weiter betrieben werden können. Die Väterrechte seien zu wenig beachtet, lautet ein weiterer Einwand.

Gesundheitsausschuss. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) beschäftigt den Gesundheitsausschuss. Thema der Expertenanhörung ist die Nutzenbewertung für Arzneien, die bereits seit Jahren auf dem Markt sind, aber noch Patentschutz genießen.

Die Koalition will ausschließen, dass Unternehmen gegen das Verfahren klagen. Ziel des Gesetzes sei es, die Position der Industrie im Nutzenbewertungsverfahren zu schwächen, heißt es daher in der Stellungnahme des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

In einer zweiten Anhörung sind die geplanten Erleichterungen für freiwillig gesetzlich Versicherte mit Beitragsschulden bei ihrer Kasse sowie für Privatversicherte mit Beitragsrückständen Thema.

Die "Wucherzinsen" von bis zu 60 Prozent im Jahr sollen fallen. Umstritten ist noch, wie mit den Altschulden verfahren werden soll.

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